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IPTV und Mobile TV. Neue Plattformanbieter und ihre rundfunkrechtliche Regulierung

von Thorsten Ricke

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Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende

[1.] Tr/Fragment 050 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-08-03 19:14:28 Fret
Fragment, GM-IPTV 2007, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tr, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 50, Zeilen: 1-9
Quelle: GM-IPTV 2007
Seite(n): 52, Zeilen: 9-11, 25-26, 28-30
Andere Verfahren sehen vor, dass die Informationen für die Nutzungsrechte bereits in der Datei abgelegt sind, und z.B. vorgeben, dass eine Wiedergabe nur ein einziges Mal oder nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums möglich ist. Inhalteanbieter können den DRM-Schutz bei Video-on-Demand-Angeboten dazu verwenden, die zeitliche Nutzung einzuschränken. Das DRM-Verfahren kann schließlich bei Download-to-own-Angeboten auch dazu dienen, die Anfertigung von Kopien bzw. die Übertragung auf ein Zweitgerät, wie beispielsweise einen mobilen Videoplayer, oder die Weitergabe an eine weitere Person zu verhindern bzw. zu kontrollieren.68

68 Ausführlich hierzu Hess, Digital Rights Management Systeme, 15 ff.; Fränkl/Karpf DRM-Systeme, 31.

Andere Verfahren sehen vor, dass die Informationen für die Nutzungsrechte bereits in der Datei abgelegt sind, und bspw. vorgeben, dass eine Wiedergabe nur ein einziges Mal oder nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums möglich ist.

[...]

VoD-Anbieter wie maxdome (Windows Media DRM) nutzen den DRM-Schutz jedoch ebenfalls dazu, die zeitliche Nutzung einzuschränken, [...]

Bei Download-to-own-Angeboten kann ein DRM-Verfahren zusätzlich dazu dienen, die Anfertigung von Kopien bzw. die Übertragung auf ein Zweitgerät, wie z.B. einen mobilen Videoplayer, oder die Weitergabe an eine weitere Personen [sic!] zu verhindern bzw. zu kontrollieren.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme, keine Quellenangabe.

Sichter
(Graf Isolan), fret


[2.] Tr/Fragment 050 18 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-08-23 07:21:04 Fret
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Grünwald 2001, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tr

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 50, Zeilen: 18-25
Quelle: Grünwald 2001
Seite(n): 17, Zeilen: 27-34
b) Elektronischer Programmführer

Eines der markantesten Merkmale der Digitalisierung des Fernsehens ist die Kompression der Programmdaten. Folge dieser Entwicklung ist eine Vielfalt an Fernsehangeboten und -kanälen, die allein mit Hilfe gedruckter Programmzeitschriften nicht mehr zu überblicken ist.71 Erforderlich wird daher ein (Basis-)Navigator oder ein sog. elektronischer Programmführer (Electronic Programme Guide, EPG),72 eine in das digitale Femsehangebot integrierte elektronische Programmzeitschrift.73


71 Stark, in: ALM/GSDZ (FIrsg.), Digitalisierungsbericht 2008, 21; so auch schon Weiss/Wood, MMR 1998, 239,239.

72 Im Zusammenhang mit Mobile TV wird auch vom Electronic Service Guide (ESG) gesprochen.

73 Ausführlich hierzu Karstens, Fernsehen digial [sic!], 117 ff.; Ziemer, Digitales Fernsehen, 259 ff.; Klußmann, Lexikon der Kommunikationstechnik, 321; Grünwald, Analoger Switch-Off, 18; Honsel, Technology Review 9/2006, 64, 67; Meißner/Lorz/Schmidt, Internet-[Rundfunk, 152; KEK, Dritter Konzentrationsbericht, 318 ff.; Janik, in: Schiwy/Schütz/ Dörr, Medienrecht, 91 f.; Scheuer/Knopp, Glossar des digitalen Fernsehens, 21.]

a) Elektronische Programmführer

Eines der markantesten Merkmale der Digitalisierung des Fernsehens ist die Kompression der Programmdaten.68 Folge dieser Entwicklung ist eine Vielfalt an Fernsehangeboten und -kanälen,69 die allein mit Hilfe gedruckter Programmzeitschriften nicht mehr zu überblicken ist.70 Erforderlich werden deshalb integrierte Such- und Informationssysteme, die so genannten elektronischen Programmführer (Electronic Programme Guides, EPGs):71


68 Siehe oben unter B.II.2.)a), S. 10.

69 Siehe dazu noch unten unter D.II.l.)b)(3), S.31.

70 Weiss/Wood, MMR 1998, 239 (239).

71 Dazu nur Ziemer, Digitales Fernsehen, S. 327 ff. und S. 372 f.

Anmerkungen

Keine hinreichende Kennzeichnung der Übernahme.

Sichter
(Graf Isolan), fret



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Fret, Zeitstempel: 20120823072204