IPTV und Mobile TV. Neue Plattformanbieter und ihre rundfunkrechtliche Regulierung
von Thorsten Ricke
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[1.] Tr/Fragment 073 02 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-08-03 19:30:53 Fret | Fragment, GM-IPTV 2007, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tr, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 73, Zeilen: 2-8 |
Quelle: GM-IPTV 2007 Seite(n): 19, Zeilen: 5-10 |
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Ein grundlegendes Merkmal der IPTV-Netze ist zudem die Art der Übertragungsmethode. TV-Signale in DVB-Netzwerken für Kabel-, Satelliten- und terrestrisches Fernsehen erreichen durch die herkömmliche Übermittlungstechnik (Broadcasting) eine theoretisch unendlich große Zahl von Zuschauern gleichzeitig.161 IPTV kann aber durch erweiterte Übermittlungstechniken wie Unicasting und Multicasting einzelnen Zuschauern auch Dienste individuell zur Verfügung stellen. Darüber hinaus ist die verfügbare Programmvielfalt nicht beschränkt, da immer nur das Programm übertragen wird, das auch konsumiert wird.
161 Vgl. hierzu oben Kapitel 2, B., II. |
Ein grundlegendes Merkmal der IPTV-Netze ist die Art der Übertragungsmethode. TV-Signale in DVB-Netzwerken (Digital Video Broadcasting) für Kabel,- Satelliten- und terrestrisches Fernsehen erreichen eine theoretisch unendlich große Zahl von Zuschauern gleichzeitig. Entgegen Broadcast kann IPTV einzelnen Zuschauern auch Dienste individuell zur Verfügung stellen. Darüber hinaus ist die verfügbare Programmvielfalt nicht beschränkt, da immer nur das Programm übertragen wird, das auch konsumiert wird. |
Kein Hinweis auf eine Übernahme, keine Quellenangabe. |
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[2.] Tr/Fragment 073 11 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-07-09 22:35:12 Graf Isolan | Fragment, Gesichtet, Karstens 2006, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tr, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 73, Zeilen: 11-14 |
Quelle: Karstens_2006 Seite(n): 31, Zeilen: 34-37 |
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Unicasting, das präziser mit dem Begriff der Punkt-zu-Punkt-Verbindung beschrieben wird, ist das Prinzip des klassischen Telefons, bei dem eine exklusive Verbindung zwischen den beiden Endgeräten hergestellt wird.162 Die Teilnehmer kommunizieren auf direktem Wege miteinander.
162 Hierzu Herrmann/Lausen, Rundfunkrecht, §2 Rn. 126; Honsel, Technology Review 9/2006, 64, 66; Jurran, Technology Review 9/2006, 72, 73; Ziemer, Digitales Fernsehen, 122 f.; Schröder/Gebhard, IP-basierte Video-Kommunikation, 5; Meißner/Lorz/Schmidt, Internet-Rundfunk, 135 u. 156; Dieter/Schrameyer, IPTV, 41. |
Das dritte Prinzip ist der Unicast, der präziser mit dem Begriff der Punkt-zu-Punkt-Verbindung beschrieben wird. Das ist das Prinzip des klassischen Telefons, bei dem eine exklusive Verbindung zwischen den beiden Endgeräten hergestellt wird. Die Teilnehmer kommunizieren auf direktem Wege miteinander. |
Die Quelle der fast wörtlichen Übernahme ist nicht genannt. Die Übernahme setzt sich auf der nächsten Seite fort: Tr/Fragment_074_01 |
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