IPTV und Mobile TV. Neue Plattformanbieter und ihre rundfunkrechtliche Regulierung
von Thorsten Ricke
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[1.] Tr/Fragment 126 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-07-13 09:39:02 Klicken | BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, IPTV Whitepaper 2009, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tr |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 126, Zeilen: 1-3 |
Quelle: IPTV_Whitepaper_2009 Seite(n): 37, Zeilen: 22-27 |
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[Das sich daraus jeweils ergebende Signal wird einem oder mehreren Übertragungsplattformbetreibem zur Verfü-]gung gestellt oder vom Plattform-/Übertragungsplattformbetreiber selbst verbreitet.383 Im Rahmen der Endkundenbeziehung führt der Plattformbetreiber zudem das gesamte Kundenmanagement (Marketing, Betreuung, Abrechnung) durch.
383 Der Übertragungsplattformbetreiber kann also zugleich auch »Plattformbetreiber« sein, siehe sogleich unter Kapitel 3, D., II. |
Das sich daraus jeweils ergebende Signal wird einem oder mehreren Netzbetreibern im Rahmen vertraglicher Regelungen zur Verbreitung zur Verfügung gestellt oder vom Plattform-/Netzbetreiber selbst verbreitet. Im Rahmen der Endkundenbeziehung führt der Plattformbetreiber zudem das gesamte Kundenmanagement (Marketing, Betreuung, Abrechnung) durch. |
Fortsetzung des Fragments der Vorseite. Quelle wird weiter oben genannt (allerdings ohne Bezug auf den folgenden Abschnitt), die nachfolgenden Übernahmen sind so nicht gekennzeichnet. |
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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Fret, Zeitstempel: 20120710210638
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