VroniPlag Wiki

This Wiki is best viewed in Firefox with Adblock plus extension.

MEHR ERFAHREN

VroniPlag Wiki
Registrieren
IPTV und Mobile TV. Neue Plattformanbieter und ihre rundfunkrechtliche Regulierung

von Thorsten Ricke

vorherige Seite | zur Übersichtsseite | folgende Seite

Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende

[1.] Tr/Fragment 135 03 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-08-03 19:44:22 Fret
Fragment, GM-IPTV 2007, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tr, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 135, Zeilen: 3-13
Quelle: GM-IPTV 2007
Seite(n): 69, Zeilen: 12-20
a) Programmanbieter-Modell

Beim Programmanbieter-Modell kauft und vermarktet der Telekommunikationsanbieter die Programmrechte eigenständig beim Inhalteanbieter und bietet diese exklusiv über IPTV an. Mit der Exklusivität verbunden ist ein Alleinstellungsmerkmal, das den Anbieter von seinen Wettbewerbern differenziert. In Verbindung mit Bundling-Effekten kann ein solches Modell zu einem Kunden- und Umsatzzuwachs für das gesamte Triple-Play-Paket führen.421 Verbunden ist der Einkauf exklusiver Rechte jedoch mit einem erheblichen Investitionsaufwand. Das finanzielle Risiko ist entsprechend hoch. Hinzu kommt, dass Telekommunikationsanbieter bisher noch keine bzw. wenige Kompetenzen als Inhalteanbieter vorweisen können.


421 Zu den Bundlingeffekten vgl. unten Kapitel 3, G., II., 1.).

5.3.4 Programmanbieter-Modell

In diesem Fall kauft der Telekommunikationsanbieter die Rechte am Content beim Inhalteanbieter und bietet diesen exklusiv über IPTV an. Mit der Exklusivität ist ein Alleinstellungsmerkmal verbunden, das den Anbieter von seinen Wettbewerbern differenziert. In Verbindung mit den oben beschriebenen Bundling-Effekten kann ein solches Modell zu einem Kunden- und Umsatzzuwachs für das gesamte Triple-Play-Paket führen. Verbunden ist der Einkauf exklusiver Rechte jedoch mit einem erheblichen Investment, das finanzielle Risiko ist entsprechend hoch. Hinzu kommt, dass Telekommunikationsanbieter bisher noch keine bzw. wenige Kompetenzen als Inhalteanbieter vorweisen können.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme, keine Quellenangabe.

Die im Fließtext folgende graphische Darstellung ist ebenfalls ungekennzeichnet aus der Quelle S. 69 übernommen.

Sichter
(Graf Isolan), fret



vorherige Seite | zur Übersichtsseite | folgende Seite
Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Fret, Zeitstempel: 20120803202026