IPTV und Mobile TV. Neue Plattformanbieter und ihre rundfunkrechtliche Regulierung
von Thorsten Ricke
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[1.] Tr/Fragment 155 19 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-08-03 21:05:35 Fret | Fragment, GM-IPTV 2007, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tr, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 155, Zeilen: 19-25 |
Quelle: GM-IPTV 2007 Seite(n): 66, Zeilen: 17-21 |
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Insbesondere die meisten Anbieter von IPTV-Diensten koppeln ihre TV-Angebote mit einem Breitbandanschluss zu einem Abonnement für Sprach- und Datendienste im eigenen Netz. Die Möglichkeit, nur die TV-Dienste zu bestellen bzw. den Anschluss eines Dritten zu nutzen, besteht in der Regel nicht.497 Nach dem Prinzip eines »Walled Garden« sind nur die Kunden in der Lage, alle IPTV-Angebote des Telekommunikationsanbieters zu nutzen, die bei diesem auch über einen Breitbandanschluss verfügen.
497 Thomson, IPTV, 9; Dieter/Schrameyer, IPTV, 23. |
Bei den meisten Anbietern von IPTV-Services werden TV-Dienste mit einem Breitbandanschluss im eigenen Netz gekoppelt. Eine Möglichkeit, nur die TV-Dienste zu bestellen bzw. den Anschluss eines Dritten zu nutzen, besteht i.d.R. nicht. Nach dem Prinzip eines „Walled Garden" sind nur die Kunden in der Lage, alle IPTV-Angebote des Telekommunikationsanbieters zu nutzen, die bei diesem auch über einen Breitbandanschluss verfügen. |
Text findet sich weitgehend übereinstimmend in der ungenannt bleibenden Quelle; Übernahmen sind nicht gekennzeichnet worden. |
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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Fret, Zeitstempel: 20120803210526
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