von Thorsten Ricke
Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende
[1.] Tr/Fragment 180 18 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-07-11 07:25:38 Fret | Fragment, Gesichtet, Holznagel et al. 2008, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tr, Verschleierung |
|
|
Untersuchte Arbeit: Seite: 180, Zeilen: 18-23, 105-107 |
Quelle: Holznagel et al. 2008 Seite(n): 111 oder 360, Zeilen: S. 111,2-8.101 oder S.360,6-11.101 |
---|---|
Die Bündelung zu Paketen ähnelt zudem dem Veranstalten von Programmen, denn auch hier werden Inhalte aufgrund von inhaltlichen Auswahl- und Bewertungsentscheidungen zu einem Gesamtprogrammangebot zusammengestellt. Die Programmbündelung kann daher unter Umständen meinungs- und medienrechtliche Relevanz haben.605 Dies trifft auch dann zu, wenn der Plattformbetreiber selbst keine eigenen Inhalte produziert.606
605 ALM/GSDZ, Digitalisierungsbericht 2006, 16 u. 21; KEK, Dritter Konzentrationsbericht, 323. 606 KEK, Dritter Konzentrationsbericht, 323; Gibbons, Kontrolle über technische Engpässe, 65, 72; Hege, in: Picot/Bereczky/Freyberg (Hrsg.), Triple Play, 107, 113. |
[Seite 111]
Die Bündelung zu Paketen ähnelt dann dem Veranstalten von Programmen, denn auch hier werden Inhalte aufgrund von inhaltlichen Auswahl- und Bewertungsentscheidungen zu einem Gesamtinhalteangebot zusammengestellt. Dies trifft auch dann zu, wenn der Plattformbetreiber selbst keine eigenen Inhalte produziert. Die im zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag aufgenommene Formulierung geht davon aus, dass deshalb die Programmbündelung unter Umständen Meinungsrelevanz aufweist212. 212 KEK, Dritter Konzentrationsbericht, 323.
Die Bündelung zu Paketen ähnelt dann dem Veranstalten von Programmen, denn auch hier werden Inhalte aufgrund von inhaltlichen Auswahl- und Bewertungsentscheidungen zu einem Gesamtprogrammangebot zusammengestellt. Dies trifft auch dann zu, wenn der Plattformbetreiber selbst keine eigenen Inhalte produziert. Die im 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag geäußerte Meinung ist daher auch, dass deshalb die Programmbündelung unter Umständen Meinungsrelevanz aufweist122. 122 KEK, Dritter Konzentrationsbericht, 323. |
Die ersten beiden Sätze finden sich (fast) wortgleich und mit derselben Quellenangabe an zwei Stellen in Holznagel et al. (2008). Ist tatsächlich bereits dort eine ungekennzeichnete wortidentische Übernahme (mit deutlich größerem Umfang) aus dem erwähnten Konzentrationsbericht Quelle:Tr/KEK_3._Konzentrationsbericht_2007. Als Zitat wurde hier nichts gekennzeichnet. Die erste Übereinstimmung in Holznagel et al. (2008) ist im Abschnitt 1.2.4.1.2, die zweite im Abschnitt 3.1.3.1.2.5 zu finden. Für den erstgenannten zeichnet Doris Hildebrand verantwortlich, der zweite wurde "überwiegend" von Oliver Toman verfasst. Die beiden genannten Quellen bieten keinen ähnlichen Wortlaut. |
|
Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Fret, Zeitstempel: 20120710185810