IPTV und Mobile TV. Neue Plattformanbieter und ihre rundfunkrechtliche Regulierung
von Thorsten Ricke
Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende
[1.] Tr/Fragment 194 11 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-08-09 15:56:10 Fret | Castendyk Böttcher 2008, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tr, Verschleierung |
|
|
Untersuchte Arbeit: Seite: 194, Zeilen: 11, 13-14, 18-20 |
Quelle: Castendyk Böttcher 2008 Seite(n): 14, Zeilen: - |
---|---|
bb) Redaktionelle Verantwortung eines Mediendiensteanbieters
[...] Das Kriterium der redaktionellen Verantwortlichkeit wird in Art. 1 c) AVMD-RL definiert [...] Es stellt damit klar, dass nur Dienste gemeint sind, bei denen ein Mediendiensteanbieter die redaktionelle Gestaltung und Zusammenstellung der Sendungen verantwortet.661 661 Siehe von Heinegg, AfP 2008, 452, 457. |
Unter redaktioneller Verantwortung eines Mediendiensteanbieters: Das Kriterium der redaktionellen Verantwortlichkeit, näher definiert in Art. 1 c) stellt klar, dass nur Dienste gemeint sind, bei denen ein Mediendiensteanbieter die redaktionelle Gestaltung und Zusammenstellung der Sendungen verantwortet. |
Kein Hinweis auf übernommene Passagen, keine Quellenangabe. Heinegg ist noch zu prüfen. |
|
vorherige Seite | zur Übersichtsseite | folgende Seite
Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Fret, Zeitstempel: 20120809160945
Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Fret, Zeitstempel: 20120809160945