von Thorsten Ricke
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[1.] Tr/Fragment 202 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-08-09 21:48:56 Fret | BauernOpfer, Castendyk Böttcher 2008, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tr |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 202, Zeilen: 1-3, 5-7 |
Quelle: Castendyk Böttcher 2008 Seite(n): 15, Zeilen: - |
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[Der zunächst diskutierte Ansatz einer Abstufung der verschiedenen audiovisuellen Mediendienste nach der Wirkungsintensität und Meinungsrelevanz in Anlehnung an das deutsche Recht] wurde nicht übernommen.690 Der zeitgleiche Empfang von Sendungen impliziert aber zumindest eine besondere massenmediale Bedeutung und Breitenwirkung derartiger Angebote. 691
[...] Die jetzt in Erwägungsgrund 20 AVMD-RL genannten Beispiele für lineare Dienste umfassen analoges und digitales Fernsehen, Live-Streaming, Webcasting und Near-Video-On-Demand, aber nicht mehr das noch in der Begründung des Kommissionsvorschlags als »Fernsehen« eingestufte IPTV.692 690 Fechner, Medienrecht, 312. 691 Castendyk/Böttcher, MMR 2008, 13, 15; von Heinegg, AfP 2008, 452, 459. 692 Vgl. KOM, Vorschlag Änderung Femsehrichtlinie, 11. |
Der von der DLM befürwortete [FN 12] und zunächst diskutierte Ansatz einer Abstufung der verschiedenen audiovisuellen Mediendienste nach der Wirkungsintensität und Meinungsrelevanz in Anlehnung an das deutsche Recht wurde nicht übernommen. Der zeitgleiche Empfang von Sendungen impliziert zumindest eine besondere massenmediale Bedeutung und Breitenwirkung derartiger Angebote. Die in Erwägungsgrund 20 genannten Beispiele für lineare Dienste umfassen analoges und digitales Fernsehen, Live-Streaming, Webcasting und Near-Video-On-Demand. [FN 13]
[FN 12] DLM-Stellungnahme 2003, abrufbar unter: http://ec.europa.eu/avpolicy/docs/reg/modernisation/2003_review/contributions/wc_dlm.pdf; Diskussionspapier Fokusgruppe 1, unter: http://ec.europa.eu/avpolicy/docs/reg/modernisation/focus_groups/fg1_wp_de.pdf. [FN 13] Krit. dazu Gersdorf (o. Fußn. 8), S. 29 ff. |
Fortsetzung des Fragments der Vorseite. Zwar wird die Quelle genannt, jedoch die wörtliche Übernahme nicht deutlich gemacht. |
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