IPTV und Mobile TV. Neue Plattformanbieter und ihre rundfunkrechtliche Regulierung
von Thorsten Ricke
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[1.] Tr/Fragment 248 13 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-08-19 19:28:51 PlagProf:-) | Fragment, Gersdorf 2008, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tr, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 248, Zeilen: 12, 14-18 |
Quelle: Gersdorf 2008 Seite(n): 2, Zeilen: 8-12 |
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Der Grundsatz der Staatsfreiheit ... nimmt nicht zuletzt vor dem Hintergrund der traumatischen Erinnerungen an die staatliche Meinungs- und Informationslenkung durch den nationalsozialistischen Propagandastaat einen herausragenden Platz innerhalb der deutschen Rundfunkordnung ein.920
920 Vgl. BVerfGE 12, 205, 263; 27, 71, 80; Holznagel, MMR 2008, 596, 596; Schüller, in: Schiwy/Schütz/Dörr, Medienrecht. 419; Hesse, Rundfunkrecht, Kap. 1, Rn. 60. |
Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der traumatischen Erinnerungen an die staatliche Meinungs- und Informationslenkung durch den nationalsozialistischen Propagandastaat nimmt der Grundsatz der Staatsfreiheit der Kommunikationsordnung im Allgemeinen[3] und der Grundsatz der Staatsfreiheit des Rundfunks im Besonderen einen herausragenden Platz innerhalb der grundgesetzlichen Kommunikationsverfassung ein.
[3] Vgl. BVerfGE 27 S. 71 (80). |
Der Wortlaut stammt nicht aus den beiden angegebenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Der in der Quelle anschließende Abschnitt wird in Fragment_249_06 verwertet. |
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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:PlagProf:-), Zeitstempel: 20120819192705
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