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IPTV und Mobile TV. Neue Plattformanbieter und ihre rundfunkrechtliche Regulierung

von Thorsten Ricke

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[1.] Tr/Fragment 248 13 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-08-19 19:28:51 PlagProf:-)
Fragment, Gersdorf 2008, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tr, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
fret, PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 248, Zeilen: 12, 14-18
Quelle: Gersdorf 2008
Seite(n): 2, Zeilen: 8-12
Der Grundsatz der Staatsfreiheit ... nimmt nicht zuletzt vor dem Hintergrund der traumatischen Erinnerungen an die staatliche Meinungs- und Informationslenkung durch den nationalsozialistischen Propagandastaat einen herausragenden Platz innerhalb der deutschen Rundfunkordnung ein.920

920 Vgl. BVerfGE 12, 205, 263; 27, 71, 80; Holznagel, MMR 2008, 596, 596; Schüller, in: Schiwy/Schütz/Dörr, Medienrecht. 419; Hesse, Rundfunkrecht, Kap. 1, Rn. 60.

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der traumatischen Erinnerungen an die staatliche Meinungs- und Informationslenkung durch den nationalsozialistischen Propagandastaat nimmt der Grundsatz der Staatsfreiheit der Kommunikationsordnung im Allgemeinen[3] und der Grundsatz der Staatsfreiheit des Rundfunks im Besonderen einen herausragenden Platz innerhalb der grundgesetzlichen Kommunikationsverfassung ein.

[3] Vgl. BVerfGE 27 S. 71 (80).

Anmerkungen

Der Wortlaut stammt nicht aus den beiden angegebenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Der in der Quelle anschließende Abschnitt wird in Fragment_249_06 verwertet.

Sichter
(fret), PlagProf:-)



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