IPTV und Mobile TV. Neue Plattformanbieter und ihre rundfunkrechtliche Regulierung
von Thorsten Ricke
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[1.] Tr/Fragment 293 12 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-07-11 07:57:53 Fret | Bredow Institut 2007, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tr, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 293, Zeilen: 12-17 |
Quelle: Bredow Institut 2007 Seite(n): 5, Zeilen: 33-37 |
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Bei der Beantwortung der Frage, wann eine erhebliche Zahl von Endnutzern ein Netz als Hauptmittel nutzt, dürfen nicht zu hohe Anforderungen gestellt werden. Nutzer, die ein Netz als Hauptmittel und etwa ihren Kabelanschluss zugunsten von IPTV über DSL abmelden, könnten anderenfalls von einem den Belegungsvorgaben entsprechenden Angebot ausgeschlossen sein. | Außerdem dürfen bei der Beantwortung der Frage, wann eine erhebliche Zahl von Endnutzern diese Netze als Hauptmittel nutzen, nicht zu hohe Anforderungen gestellt werden. Nutzer, die ein Netz als Hauptmittel nutzen (die etwa ihren Kabelanschluss zugunsten von TV over DSL abmelden), wären anderenfalls von einem den Belegungsvorgaben entsprechenden Angebot ausgeschlossen. |
Die Übernahme des Passus (der sich im PDF der Quelle auf S. 47 findet) bleibt ungekennzeichnet. |
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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Fret, Zeitstempel: 20120711075743
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