IPTV und Mobile TV. Neue Plattformanbieter und ihre rundfunkrechtliche Regulierung
von Thorsten Ricke
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[1.] Tr/Fragment 305 02 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-07-14 21:38:19 Fret | Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tr, VPRT 2007, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 305, Zeilen: 2-6 |
Quelle: VPRT 2007 Seite(n): 22, Zeilen: 36-39 |
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Die Schwelle von 60 Fernsehprogrammen war und ist aber weder im Bereich der Terrestrik noch bei Kabel oder Satellit eine Richtgröße, nach der sich eine Grenze definieren ließe. Die Grundsätze finden daher nunmehr übergreifend Anwendung. | Warum wurde eine Grenze von 60 Programmen gewählt? Diese Grenze ist derzeit weder im Bereich der Terrestrik noch bei Kabel oder Satellit eine Richtgröße, nach der sich eine Grenze definieren ließe. Die Grundsätze müssen vielmehr übergreifend Anwendung finden. |
Die Formulierung stammt aus einer Stellungnahme zur Entwurfsfassung des 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrages - diesmal der des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien e. V.. Eine Kennzeichnung als Übernahme unterbleibt. |
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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Fret, Zeitstempel: 20120714213807
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