IPTV und Mobile TV. Neue Plattformanbieter und ihre rundfunkrechtliche Regulierung
von Thorsten Ricke
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[1.] Tr/Fragment 308 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-08-04 15:00:54 Fret | Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schmid 2007, Schutzlevel sysop, Tr, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 308, Zeilen: 1-7 |
Quelle: Schmid 2007 Seite(n): 17, Zeilen: li. Sp. 2-13 |
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Der Frequenzzuweisungsprozess ist in Deutschland aufgrund der Überschneidung von telekommunikationstechnischen Angelegenheiten des Bundes und rundfunkrechtlichen Belangen der Länder zweigeteilt. Auf der technischen Ebene hat sich insoweit der Begriff »Frequenz« und auf der inhaltsbezogenen Ebene der Begriff »Kapazität« etabliert.1204 Während also im Ausland teilweise Frequenzen an einen Mobile TV-Anbieter direkt zugeteilt werden, findet in Deutschland damit eine nach Bundes- und Länderebene geteilte Zuweisung statt.
1204 Vgl. Holznagel, MMR 2008, 207, 211 ff. |
Der Frequenzzuweisungsprozess ist in Deutschland aufgrund der Überschneidung von telekommunikationstechnischen (Bundeshoheit) und rundfunkrechtlichen Belangen der Länder zweigeteilt. Hierfür ist auf der technischen Ebene der Begriff „Frequenz" und auf der inhaltsbezogenen Ebene der Begriff „Kapazität" etabliert. Während im Ausland tlw. Frequenzen an einen Mobile TV-Anbieter direkt zugeteilt werden, findet in Deutschland damit eine nach Bundes- und Länderebene geteilte Zuweisung statt. |
Text findet sich weitgehend übereinstimmend in der ungenannt bleibenden Quelle; Übernahmen sind nicht gekennzeichnet worden. |
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[2.] Tr/Fragment 308 15 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-08-04 15:03:06 Fret | Fragment, Gesichtet, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schmid 2007, Schutzlevel sysop, Tr |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 308, Zeilen: 15-17 |
Quelle: Schmid 2007 Seite(n): 22, Zeilen: li. Sp. 1-6 |
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Um die Kapazitäten an einen oder mehrere Plattformbetreiber für den bundesweiten Betrieb vergeben zu können, bedarf es eines unter den 14 Landesmedienanstalten abgestimmten Verfahrens mit einer einheitlichen Vergabeentscheidung. | Um die Kapazitäten an einen oder mehrere Plattformbetreiber für den bundesweiten Betrieb vergeben zu können, bedarf es eines unter den 14 Landesmedienanstalten abgestimmten Verfahrens mit einer einheitlichen Vergabeentscheidung. |
Identisch ohne jede Kennzeichnung. |
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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Fret, Zeitstempel: 20120804145913
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