IPTV und Mobile TV. Neue Plattformanbieter und ihre rundfunkrechtliche Regulierung
von Thorsten Ricke
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[1.] Tr/Fragment 311 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-07-24 21:44:11 Hindemith | Fragment, Gesichtet, Holznagel et al. 2008, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tr, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 311, Zeilen: 1-4, 5-6 |
Quelle: Holznagel et al. 2008 Seite(n): 297, Zeilen: 14-18 |
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Dabei gelten die auch bei der Zulassungserteilung üblichen Kriterien wie die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Projektes, die hinreichende Berücksichtigungsmöglichkeit von Nutzerinteressen sowie eben auch die Förderung der Meinungsvielfalt.1226 [...] Die Zuweisung erfolgt gem. § 51b Abs. 5 Satz 1 RStV für die Dauer von 10 Jahren.
1226 Holznagel/Dörr/Hildebrand, Elektronische Medien, 297; Hartstein/Ring/Kreile, § 51a RStV, Rn. 11. |
Bei einer Auswahlentscheidung gelten die auch bei der Zulassungserteilung üblichen Kriterien wie die Förderung der Meinungsvielfalt, die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Projektes sowie die hinreichende Berücksichtigungsmöglichkeit von Nutzerinteressen. Die Zuweisung erfolgt zunächst für die Dauer von 10 Jahren. |
Aus Abschnitt 2.3.7.3.2.2. Der Abschnitt 2.3 von Holznagel et al. (2008) ist ausdrücklich vorwiegend der Autorin Christine Nolden und nicht Tr zugeschrieben und stand unter der Verantwortung von Bernd Holznagel. Übernahme ist trotz Quellenangabe nicht als solche gekennzeichnet. Von der Anpassung der (sich zwischenzeitlich geänderten) Norm abgesehen, erfolgt praktisch keine Änderung des Wortlauts. |
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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Fret, Zeitstempel: 20120714172953
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