von Thorsten Ricke
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[1.] Tr/Fragment 317 02 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-08-22 09:44:22 Graf Isolan | BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Holznagel 2008, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tr |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 317, Zeilen: 2-7 |
Quelle: Holznagel 2008 Seite(n): 81, Zeilen: 11-18 |
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Die Angebote werden von den Nutzern zunehmend gezielt ausgewählt und je nach den Zeitbedürfnissen des Einzelnen genutzt. Die Knappheit der Übertragungskapazitäten, die einen zentralen Rechtfertigungsgrund für das sektorspezifische Rundfunkrecht bildet, löst sich zunehmend auf und wird durch eine neue Vielzahl, vielleicht schon bald einen Überfluss, ersetzt.1256
1256 Holznagel, Medienmarkt und Medienmacht, 75, 82. |
Gleichzeitig verändert sich das Nutzungsverhalten. Die Angebote werden zunehmend gezielt ausgewählt und je nach den Zeitbedürfnissen des Einzelnen genutzt.[...] Die Knappheit der Übertragungskapazitäten, die einen zentralen Rechtfertigungsgrund für das sektorspezifische Rundfunkrecht bildet, löst sich zunehmend auf und wird durch eine neue Vielzahl, vielleicht schon bald einen Überfluss, ersetzt. |
Ein Hinweis auf die Quelle erfolgt (nicht zu verwechseln mit Holznagel et al. 2008), jedoch wird die zumeist wörtliche Übernahme nicht entsprechend kenntlich gemacht. Auch findet sich die übernommene Stelle auf Seite 81, nicht Seite 82 wie angegeben. |
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[2.] Tr/Fragment 317 14 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-07-22 10:42:16 Fret | Fragment, Gesichtet, Holznagel et al. 2008, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tr, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 317, Zeilen: 14-22 |
Quelle: Holznagel et al. 2008 Seite(n): 509, Zeilen: 9-18 |
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(b) Erweiterung der Must-Carry-Regelungen?
Statt einer Rückführung muss in Zukunft aber eventuell über eine Erweiterung der bestehenden Must-Carry-Regelungen um die sog. Basispakete nachgedacht werden.1258 Wenn die Verschlüsselung und der Vertrieb durch Programmpakete (Basispaket und Premiumpaket) sich durchsetzen sollten, kommt dem Basispaket in Zukunft für die öffentliche Meinungsbildung sowie den Zugang von Veranstaltern zu ihrem Publikum eine elementare Bedeutung zu.1259 Die bloße Durchleitungsverpflichtung eines einzelnen Programms in der Form des bisherigen Must-Carry-Regimes könnte dann zukünftig nicht mehr genügen, um die Zu[schauer mit den privilegierten Programmen zu erreichen.1260] 1258 Zu den Basispaketen Kapitel 3, G., II., 4.). |
4.2.1.1.2.2 Option 2: Erweiterung der bestehenden Must-Carry-Regelungen auf
Basispakete In Betracht kommt aber nicht nur eine Rückführung, sondern auch eine Erweiterung der bestehenden Must-Carry-Regelungen um die sog. Basispakete. Das Basispaket ist in Zukunft für die öffentliche Meinungsbildung von herausragender Bedeutung, wenn sich die Verschlüsselung weitgehend durchsetzen sollte und der Vertrieb durch Programmpakete (Basispaket und Premiumpaket) sich als gängiges Vorgehen erweisen sollte91. Eine bloße Durchleitungsverpflichtung in der Form des herkömmlichen Must-Carry-Regimes könnte dann in Zukunft nicht mehr ausreichen, um die Zuschauer mit den privilegierten Programmen zu erreichen. 91 GSDZ/ALM (Hrsg.), Digitalisierungsbericht 2006, 22 f. Vgl. auch oben unter 3. Teil. |
Das Fragment setzt die in Tr/Fragment_316_09 dokumentierte Übernahme aus Holznagel et al. (2008) nahtlos fort; nichts wird als Zitat gekennzeichnet. Satz 2 ist praktisch nur umgestellt; eine eigene Formulierungsleistung unterbleibt weitgehend. In Holznagel et al. (2008) taucht der Text fast wortwörtlich im Abschnitt 4.2.1.1.2.2 auf. Für diesen Abschnitt findet sich im Vorwort keine Angabe bzgl. der Zuständigkeit oder der Verfasserschaft. Erst für Abschnitt 4.2.2 und 4.3.2-4.3 wird Tr wieder als "überwiegend mitwirkend" bezeichnet. |
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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Fret, Zeitstempel: 20120722104357