VroniPlag Wiki

This Wiki is best viewed in Firefox with Adblock plus extension.

MEHR ERFAHREN

VroniPlag Wiki
Registrieren
IPTV und Mobile TV. Neue Plattformanbieter und ihre rundfunkrechtliche Regulierung

von Thorsten Ricke

vorherige Seite | zur Übersichtsseite | folgende Seite

Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende

[1.] Tr/Fragment 317 02 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-08-22 09:44:22 Graf Isolan
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Holznagel 2008, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tr

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan, fret
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 317, Zeilen: 2-7
Quelle: Holznagel 2008
Seite(n): 81, Zeilen: 11-18
Die Angebote werden von den Nutzern zunehmend gezielt ausgewählt und je nach den Zeitbedürfnissen des Einzelnen genutzt. Die Knappheit der Übertragungskapazitäten, die einen zentralen Rechtfertigungsgrund für das sektorspezifische Rundfunkrecht bildet, löst sich zunehmend auf und wird durch eine neue Vielzahl, vielleicht schon bald einen Überfluss, ersetzt.1256

1256 Holznagel, Medienmarkt und Medienmacht, 75, 82.

Gleichzeitig verändert sich das Nutzungsverhalten. Die Angebote werden zunehmend gezielt ausgewählt und je nach den Zeitbedürfnissen des Einzelnen genutzt.[...] Die Knappheit der Übertragungskapazitäten, die einen zentralen Rechtfertigungsgrund für das sektorspezifische Rundfunkrecht bildet, löst sich zunehmend auf und wird durch eine neue Vielzahl, vielleicht schon bald einen Überfluss, ersetzt.
Anmerkungen

Ein Hinweis auf die Quelle erfolgt (nicht zu verwechseln mit Holznagel et al. 2008), jedoch wird die zumeist wörtliche Übernahme nicht entsprechend kenntlich gemacht. Auch findet sich die übernommene Stelle auf Seite 81, nicht Seite 82 wie angegeben.

Sichter
(Graf Isolan), Hindemith


[2.] Tr/Fragment 317 14 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-07-22 10:42:16 Fret
Fragment, Gesichtet, Holznagel et al. 2008, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tr, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 317, Zeilen: 14-22
Quelle: Holznagel et al. 2008
Seite(n): 509, Zeilen: 9-18
(b) Erweiterung der Must-Carry-Regelungen?

Statt einer Rückführung muss in Zukunft aber eventuell über eine Erweiterung der bestehenden Must-Carry-Regelungen um die sog. Basispakete nachgedacht werden.1258 Wenn die Verschlüsselung und der Vertrieb durch Programmpakete (Basispaket und Premiumpaket) sich durchsetzen sollten, kommt dem Basispaket in Zukunft für die öffentliche Meinungsbildung sowie den Zugang von Veranstaltern zu ihrem Publikum eine elementare Bedeutung zu.1259 Die bloße Durchleitungsverpflichtung eines einzelnen Programms in der Form des bisherigen Must-Carry-Regimes könnte dann zukünftig nicht mehr genügen, um die Zu[schauer mit den privilegierten Programmen zu erreichen.1260]


1258 Zu den Basispaketen Kapitel 3, G., II., 4.).
1259 ALM/GSDZ, Digitalisierangsbericht 2006, 25; Scheuer, Zugang zum digitalen Fernsehen, 21, 22; ders./Knopp, Glossar des digitalen Fernsehens, 16; Gibbons, Kontrolle über technische Engpässe, 65, 72.

4.2.1.1.2.2 Option 2: Erweiterung der bestehenden Must-Carry-Regelungen auf

Basispakete

In Betracht kommt aber nicht nur eine Rückführung, sondern auch eine Erweiterung der bestehenden Must-Carry-Regelungen um die sog. Basispakete. Das Basispaket ist in Zukunft für die öffentliche Meinungsbildung von herausragender Bedeutung, wenn sich die Verschlüsselung weitgehend durchsetzen sollte und der Vertrieb durch Programmpakete (Basispaket und Premiumpaket) sich als gängiges Vorgehen erweisen sollte91. Eine bloße Durchleitungsverpflichtung in der Form des herkömmlichen Must-Carry-Regimes könnte dann in Zukunft nicht mehr ausreichen, um die Zuschauer mit den privilegierten Programmen zu erreichen.


91 GSDZ/ALM (Hrsg.), Digitalisierungsbericht 2006, 22 f. Vgl. auch oben unter 3. Teil.

Anmerkungen

Das Fragment setzt die in Tr/Fragment_316_09 dokumentierte Übernahme aus Holznagel et al. (2008) nahtlos fort; nichts wird als Zitat gekennzeichnet. Satz 2 ist praktisch nur umgestellt; eine eigene Formulierungsleistung unterbleibt weitgehend.

In Holznagel et al. (2008) taucht der Text fast wortwörtlich im Abschnitt 4.2.1.1.2.2 auf. Für diesen Abschnitt findet sich im Vorwort keine Angabe bzgl. der Zuständigkeit oder der Verfasserschaft. Erst für Abschnitt 4.2.2 und 4.3.2-4.3 wird Tr wieder als "überwiegend mitwirkend" bezeichnet.

Sichter
(Graf Isolan), fret



vorherige Seite | zur Übersichtsseite | folgende Seite
Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Fret, Zeitstempel: 20120722104357