von Thorsten Ricke
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[1.] Tr/Fragment 375 08 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-08-19 20:58:04 Hindemith | Bauer 2004, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tr, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 375, Zeilen: 8-17 |
Quelle: Bauer 2004 Seite(n): 260, Zeilen: 16-26 |
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Im Ergebnis dürften daher die dargestellten Zurechnungsregeln geeignet sein, den publizistischen Einfuß des IPTV- oder Mobile TV-Plattformbetreibers auf dem Gebiet der Fernsehveranstaltung sichtbar zu machen.
b) IPTV- und Mobile TV-Plattformbetreiber auf »medienrelevanten verwandten Märkten« Werden damit die inhaltlichen Aktivitäten des Plattformbetreibers jedenfalls im Wesentlichen erfasst, soll nun geprüft werden, ob auch ihre sonstigen Tätigkeiten rundfunkkonzentrationsrechtlich berücksichtigt werden können. Hierbei sind insbesondere die Aktivitäten im Bereich der Rundfunkübertragung relevant. |
Im Ergebnis dürften die dargestellten Zurechnungsregeln geeignet sein, den publizistischen Einfuß des Netzbetreibers auf dem Gebiet der Fernsehveranstaltung sichtbar zu machen. Problematisch ist allein der Umstand, dass Beteiligungen unter 25 % ausgeblendet werden, da auch unterhalb dieser gesellschaftsrechtlichen Grenze publizistische Einflussnahme nicht ganz auszuschließen ist.
bbb) Der Netzbetreiber auf „medienrelevanten verwandten Märkten“ Werden damit die inhaltlichen Aktivitäten des Netzbetreibers jedenfalls im Wesentlichen erfasst, soll nun geprüft werden, ob auch die Aktivitäten im Bereich der Rundfunkübertragung rundfunkkonzentrationsrechtlich berücksichtigt werden können. |
Ungekennzeichnete Übernahme. |
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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Hindemith, Zeitstempel: 20120819205848