von Thorsten Ricke
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[1.] Tr/Fragment 421 21 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-08-20 21:41:51 Hindemith | Bauer 2004, BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tr |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 421, Zeilen: 20-32 |
Quelle: Bauer 2004 Seite(n): 235, Zeilen: 4-13, 16-18 |
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[...], so dass es dann vermehrt auf eine Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung ankommt. Dabei sind die besonderen Gefahren vertikaler Integration für etwaigen Substitutionswettbewerb durch andere Übertragungswege und ggf. auch für den potentiellen Wettbewerb durch Markteintritt neuer Plattformbetreiber zu berücksichtigen.1756 Auch im Fernsehwerbemarkt wird es angesichts der hohen Konzentration eher um die Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung als um eine erstmalige Marktbeherrschung gehen. Bislang erfüllen die beiden größten Anbietergruppen RTL und ProSiebenSat. 1 die Schwellenwerte der Marktbeherrschungs-Vermutung des § 19 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GWB.1757
Da sich bei einer vertikalen Fusion zwei Unternehmen, die auf verschiedenen Märkten auftreten, zusammenschließen, führt dies auf dem jeweiligen (Einzel-)Markt zunächst zu keinen größeren Marktanteilsverschiebungen. 1756 Vgl. Bauer, Netz und Nutzung, 235. 1757 Siehe KEK, Dritter Konzentrationsbericht, 67 ff. |
[Z. 4-13]
Wird es damit in der Regel auf die Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung ankommen, sind die besonderen Gefahren vertikaler Integration für etwaigen Substitutionswettbewerb durch andere Übertragungswege und gegebenenfalls auch für den potentiellen Wettbewerb durch Markteintritt neuer Netzbetreiber455 zu berücksichtigen. Auch im Fernsehwerbemarkt wird es angesichts der hohen Konzentration - bislang erfüllen die beiden größten Anbietergruppen RTL und ProSiebenSat. l die Schwellenwerte der Marktbeherrschungsvermutung des § 19 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GWB456 - eher um die Verstärkung marktbeherrschender Stellung als um erstmalige Marktbeherrschung gehen. [Z. 16-18] Da sich bei vertikaler Fusion zwei Unternehmen, die auf verschiedenen Märkten auftreten, zusammenschließen, führt dies auf dem jeweiligen (Einzel-)Markt zunächst zu keinen größeren Marktanteilsverschiebungen. 455 Dies scheint aber allenfalls in sehr dicht besiedelten Gebieten überhaupt denkbar u. insgesamt nicht sehr wahrscheinlich; der Substitutionsdruck insbesondere durch Satellit ist dagegen nicht unerheblich. 456 In seiner Premiere-Entscheidung hat das BKartA auch erstmals offengelassen, ob die Vermutung aufgrund wesentlichen Binnen Wettbewerbs der Oligopolisten widerlegt ist, BKartA WuW/E DE-V 53. 61: siehe auch KEK, Konzentrationsbericht, 203 ff.; sowie Jochimsen. K & R 1999,437 u. r. Darmitz. ZUM 2002. 769. |
Die wörtlichen Übernahmen sind nicht als solche gekennzeichnet und sie werden auch nach dem Quellenverweis in Fußnote 1756 fortgesetzt. |
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