IPTV und Mobile TV. Neue Plattformanbieter und ihre rundfunkrechtliche Regulierung
von Thorsten Ricke
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[1.] Tr/Fragment 426 28 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-07-24 19:58:22 Hindemith | BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schulz Held 2006, Schutzlevel sysop, Tr |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 426, Zeilen: 28-29 |
Quelle: Schulz Held 2006 Seite(n): 61, Zeilen: 1-7 |
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Das Kartellverfahren könnte nicht so umgestaltet werden, dass auch kommunikative Ziele berücksichtigt werden. Branchenspezifisches Sonderkartellrecht [ist zwar grundsätzlich auf der Grundlage von Art. 74 Abs. 1 Nr. 16 GG möglich. Die Einbeziehung kommunikativer Ziele wäre aber nicht von der Kompetenz des Bundes gedeckt und darüber hinaus auch innerhalb des Kartellrechts systemwidrig.1780]
1780 Vgl. Schulz/Held, Die Zukunft der Kontrolle der Meinungsmacht, 61. |
Das Kartellverfahren könnte nicht so umgestaltet werden, dass auch kommunikative Ziele berücksichtigt werden. Branchenspezifisches Sonderkartellrecht ist zwar grundsätzlich auf der Grundlage von Art. 74 Nr. 16 GG möglich, die Einbeziehung kommunikativer Ziele wäre aber nicht von der
Kompetenz des Bundes gedeckt und darüber hinaus auch innerhalb des Kartellrechts systemwidrig. |
Zwar wird die Fußnote genannt, jedoch nicht deutlich gemacht, dass hier wörtlich übernommen wird. |
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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Fret, Zeitstempel: 20120711212359
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