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von Thorsten Ricke

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[1.] Tr/Fragment 426 28 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-07-24 19:58:22 Hindemith
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schulz Held 2006, Schutzlevel sysop, Tr

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
fret
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 426, Zeilen: 28-29
Quelle: Schulz Held 2006
Seite(n): 61, Zeilen: 1-7
Das Kartellverfahren könnte nicht so umgestaltet werden, dass auch kommunikative Ziele berücksichtigt werden. Branchenspezifisches Sonderkartellrecht [ist zwar grundsätzlich auf der Grundlage von Art. 74 Abs. 1 Nr. 16 GG möglich. Die Einbeziehung kommunikativer Ziele wäre aber nicht von der Kompetenz des Bundes gedeckt und darüber hinaus auch innerhalb des Kartellrechts systemwidrig.1780]

1780 Vgl. Schulz/Held, Die Zukunft der Kontrolle der Meinungsmacht, 61.

Das Kartellverfahren könnte nicht so umgestaltet werden, dass auch kommunikative Ziele berücksichtigt werden. Branchenspezifisches Sonderkartellrecht ist zwar grundsätzlich auf der Grundlage von Art. 74 Nr. 16 GG möglich, die Einbeziehung kommunikativer Ziele wäre aber nicht von der

Kompetenz des Bundes gedeckt und darüber hinaus auch innerhalb des Kartellrechts systemwidrig.

Anmerkungen

Zwar wird die Fußnote genannt, jedoch nicht deutlich gemacht, dass hier wörtlich übernommen wird.

Sichter
(fret), Qadosh



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Fret, Zeitstempel: 20120711212359