IPTV und Mobile TV. Neue Plattformanbieter und ihre rundfunkrechtliche Regulierung
von Thorsten Ricke
Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende
[1.] Tr/Fragment 427 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-07-11 21:24:58 Fret | BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schulz Held 2006, Schutzlevel sysop, Tr |
|
|
Untersuchte Arbeit: Seite: 427, Zeilen: 1-4 |
Quelle: Schulz Held 2006 Seite(n): 61, Zeilen: 1-7 |
---|---|
[Das Kartellverfahren könnte nicht so umgestaltet werden, dass auch kommunikative Ziele berücksichtigt werden. Branchenspezifisches Sonderkartellrecht ist] zwar grundsätzlich auf der Grundlage von Art. 74 Abs. 1 Nr. 16 GG möglich. Die Einbeziehung kommunikativer Ziele wäre aber nicht von der Kompetenz des Bundes gedeckt und darüber hinaus auch innerhalb des Kartellrechts systemwidrig.1780
1780 Vgl. Schulz/Held, Die Zukunft der Kontrolle der Meinungsmacht, 61. |
Das Kartellverfahren könnte nicht so umgestaltet werden, dass auch kommunikative Ziele berücksichtigt werden. Branchenspezifisches Sonderkartellrecht ist zwar grundsätzlich auf der Grundlage von Art. 74 Nr. 16 GG möglich, die Einbeziehung kommunikativer Ziele wäre aber nicht von der
Kompetenz des Bundes gedeckt und darüber hinaus auch innerhalb des Kartellrechts systemwidrig. |
Fragment setzt die Übernahme der Vorseite fort. |
|
vorherige Seite | zur Übersichtsseite | folgende Seite
Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Fret, Zeitstempel: 20120711212447
Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Fret, Zeitstempel: 20120711212447