von Thorsten Ricke
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[1.] Tr/Fragment 434 07 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-07-11 21:22:32 Fret | BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schulz Held 2006, Schutzlevel sysop, Tr |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 434, Zeilen: 7-18 |
Quelle: Schulz Held 2006 Seite(n): 63, 64, Zeilen: Seite 63: 10-18, Seite 64: 18-24 |
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Die §§26 ff. RStV stellen vielmehr die Beteiligung eines Unternehmens an Rundfunksendern in den Mittelpunkt. Das Modell ist zwar schon gegenüber früheren Regelungen offener für die Einbeziehung anderer Medien. Auch ist es je nach - umstrittener - Auslegung von § 26 Abs. 1 und 2 RStV unterschiedlich stark rundfunkzentriert. Es sind aber in dieser Hinsicht weitergehende Modelle denkbar. Neben einem Gesamtmarktmodell, das sämtliche an die Allgemeinheit gerichtete Angebote umfasst, kommt die Weiterentwicklung des bisherigen Rundfunkmodells mit Einbeziehung anderer Medien in Betracht oder die Lösung von der Rundfunkzentrierung zu einem Mehrmedienmodell, bei dem auch ohne Runkfunkbeteiligungen Beschränkungen gelten, jedoch nur bestimmte Medien erfasst werden.1818
1818 Vgl. ausführlich Schulz/Held, Die Zukunft der Kontrolle der Meinungsmacht, 63 ff.; siehe auch Schneider, epd medien 13/2008, 24, 27. |
[S. 63]
Das jetzige Modell in den §§ 26 ff. RStV stellt die Beteiligung eines Unternehmen [sic!] an Rundfunksendern in den Mittelpunkt. [...] Das Modell ist gegenüber früheren Regelungen schon offen für die Einbeziehung anderer Medien (wie rundfunkzentriert es ist, hängt von der – umstrittenen – Auslegung von § 26 Abs. 1 und 2 RStV ab), es sind aber in dieser Hinsicht weitergehende Modelle denkbar.[...] [S. 64] Neben einem Gesamtmarktmodell, das sämtliche an die Allgemeinheit gerichtete Angebote umfasst, kommt die Weiterentwicklung des bisherigen Rundfunkmodells mit Einbeziehung anderer Medien in Betracht oder die Lösung von der Rundfunkzentrierung zu einem Mehrmedienmodell, bei dem auch ohne Runkfunkbeteiligungen Beschränkungen gelten, jedoch nur bestimmte Medien (etwa Rundfunk, Presse, publizistische Online-Dienste) erfasst werden. |
Die Quelle wird genannt - jedoch nicht deutlich gemacht, dass der gesamte zweite Teil des Absatzes ein wörtliches Zitat darstellt. |
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