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Herausragende Fundstellen[]

  • Die Seiten 372-379 sowie Seiten 309-405 und 409ff bestehen zum überwiegenden Teil aus Übernahmen der Quelle Bauer 2004, die z.T. überhaupt nicht, in jedem Fall jedoch höchst unzureichend gekennzeichnet sind. Beispiele für Verschleierungen sind etwa Seite 365 oder Seite 372 in Verbindung mit Seite 373; ganzseitige Bauernopfer bieten Seite 378 oder Seite 374.
  • Die Seiten 132f.135-138 enthalten umfänglich Material aus GM-IPTV 2007. Exemplarisch: Seite 135 oder Seite 137.
  • Ähnlich ist auf den Seiten 89-93 in erheblichem Maße Material aus Kornfeld Daoud 2005 verarbeitet. Exemplarisch: Seite 91 oder Seite 93.
  • Wikipedia-Übernahmen finden sich auf folgenden Seiten:
    • Seite 95: zum Wikipedia-Eintrag Digital Multimedia Broadcasting
    • Seite 67: zum Wikipedia-Eintrag Quality of Service
  • Seite 111: Ein Abschnitt ist aus einer Quelle fast wörtlich abgeschrieben. Die Quelle wird aber nur vor dem Abschnitt genannt.
  • Fragment 035 01 Ein Abschnitt wird weitgehend wörtlich aus der Dissertation Bonnekoh 2007 übernommen, ohne dass diese Quelle genannt wird.
  • Fragment 036 01: Fast eine ganze Seite ist zumeist wörtlich übernommen. Die zwei Quellenverweise machen den Umfang und den wörtlichen Charakter der Übernahme aber keineswegs deutlich. Weitere bemerkenswerte Bauernopfer finden sich hier:
  • Seite 123 besteht - bis auf einen Übergangssatz - praktisch vollständig aus zwei voneinander unabhängigen Quellen.
  • Fragment 383 03: Hier eignet sich der Verfasser eine Aussage an, die in der Quelle Bonnekoh 2007 korrekt mit Anführungszeichen zitiert wurde.

Herausragende Quellen[]

  • Die mit Abstand umfassendst verwendete Quelle - oftmals nur mit minimalen sprachlichen und sachlichen Anpassungen - stellt Bauer 2004 dar, die mit 38 Fragmenten meist erheblichen Umfangs vertreten ist.
  • Die Goldmedia-Studie IPTV 2012 ist mit mehr als 30 Fragmenten vertreten. Diese Quelle wird weder im Literaturverzeichnis noch in den Fußnoten erwähnt.
  • Ähnlich massiv wurde die ebenfalls weder im Literaturverzeichnis noch in den Fußnoten erwähnte Quelle Schmid 2007 verwendet.
  • Die Quelle Karstens 2006 ist mit über 20 Fragmenten vertreten.
  • Über 40 Fragmente stammen aus Holznagel et al. 2008, wobei der Verfasser an diesem Buch mitgewirkt hat, so dass nur die Fragmente in die Plagiatszählung eingehen, die ausserhalb des Bereiches liegen, der im Vorwort dem Autor zugeschrieben wurde.

Bemerkenswerte Beobachtungen[]

  • Mittlerweile weisen über 15% der Seiten einen Plagiatsanteil von über 50% auf, 35 Seiten sind zu mehr als 75% übernommen.
  • In mehr als der Hälfte der dokumentierten Stellen wird die Quelle im jeweiligen Kontext nicht genannt. Der Wortlaut wird dabei ganz überwiegend leicht geändert (Verschleierung). Auch einige unveränderte wörtliche Übernahmen (Komplettplagiate) sind dokumentiert.
    • Besonders hervorzuheben sind hier die Fragmente, die auf die Quellen GM-IPTV 2007 und Schmid 2007 zurückzuführen sind. Beide Quellen werden in der ganzen Arbeit nicht erwähnt.
    • Über ein Drittel der dokumentierten Quellen, die der Verfasser regelwidrig verwendet hat, werden nirgends in der Arbeit erwähnt.
  • Weniger als die Hälfte der dokumentierten Plagiate sind Bauernopfer. Hier wird die Quelle im Kontext genannt, aber wörtliche entnommene Passagen werden nicht als Zitate ausgewiesen. Hierzu lässt sich anmerken:
    • Obwohl bei vielen wörtlichen Übernahmen die Anführungszeichen fehlen, so gibt es in der Dissertation durchaus mit Anführungszeichen ausgewiesene Zitate, siehe z.B.:
      • Seite 234, Zeile 12: § 2 Abs. 1 Satz 1 RStV n. F. lautet nunmehr: »Rundfunk ist ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst; er ist die für die Allgemeinheit bestimmte und zum zeitgleichen Empfang bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen.«
      • Seite 285, Zeile 10: § 20a Abs. 1 Nr. 6 RStV dürfte aber insoweit nicht anwendbar sein, weil dieser voraussetzen würde, dass der Plattformbetreiber »die Gewähr dafür bietet, dass er unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und der auf dieser Grundlage erlassenen Verwaltungsakte Rundfunk veranstaltet.«
    • Dem Verfasser dürfte auch bekannt sein, dass wörtliche Zitate als solche gekennzeichnet werden müssen:
"Zitate können zum einen aus einer wörtlichen Wiedergabe eines fremden Textes bestehen (sog. direktes Zitat). Ein wörtliches Zitat ist urheberrechtlich in einem durch den Zweck gebotenen Umfang zulässig (§51 UrhG), wenn eine entsprechende Quellenangabe erfolgt (§ 63 UrhG). Ein häufiger Fehler ist hier allerdings die bloße Verwendung der Fußnote „Vgl. Autor“. Dies genügt wissenschaftlichen Ansprüchen nicht. Das Zitat ist vielmehr im Text selbst in Anführungszeichen zu setzen und der zitierte Text buchstaben- bzw. zeichengetreu abzuschreiben." (Bernd Holznagel, Pascal Schumacher und Thorsten Ricke, Juristische Arbeitstechniken und Methoden, Seite 123.)
  • Ähnlich eignet sich der Verfasser ab Seite 249 recht großzügig Inhalte von Gersdorf 2008 an, macht aber mit den Ausführungen ab S. 257 aus gleicher Quelle deutlich, dass er das ordnungsgemäße Zitieren mittels indirekter Rede sehr wohl beherrscht (wenngleich er oft sehr nah am Original bleibt und Formulierungen übernimmt, die sonst nirgends vorkommen - etwa "sub specie") und übernommene Gedanken mit Fußnotenbelegen zu versehen weiß.
  • Zuweilen "strickt" sich der Verfasser seinen Text aus vielen kleineren Passagen. Ein gutes Beispiel bietet Seite 123, wo eine Quelle -- das IPTV Whitepaper -- praktisch durchgehend zitiert wird, nur um an einer Stelle für einen Absatz aus einer anderen Quelle unterbrochen zu werden. Ein noch extremeres Beispiel liefert Seite 175. Hier ist, beginnend mit Z. 8, die gesamte Seite aus einer Quelle übernommen, jedoch zuweilen Satz für Satz aus verschiedenen Fundorten innerhalb der Quelle. Diese Seite illustriert darüber hinaus auch sehr gut, warum die Dokumentation kleiner und kleinster Fragmente durchaus angezeigt ist.
  • Fragment 182 06 ist bemerkenswert, denn der hier dokumentierte Text findet sich auch in einem Aufsatz des Verfassers, dieser ist aber nicht angegeben, sondern eine spätere Publikation des Doktorvaters, in der der Text auch steht.
    • Es gibt auch umfangreiche Textparallelen zwischen dem Aufsatz des Verfassers und einer anderen Publikation des Doktorvaters. Mehr zu letzteren Textparallelen ist hier dokumentiert.

Statistik[]

  • Es sind bislang 287 gesichtete Fragmente dokumentiert, die als Plagiat eingestuft wurden. Bei 162 von diesen handelt es sich um Übernahmen ohne Verweis auf die Quelle („Verschleierungen“ oder „Komplettplagiate“). Bei 125 Fragmenten ist die Quelle zwar angegeben, die Übernahme jedoch nicht ausreichend gekennzeichnet („Bauernopfer“).
  • Die untersuchte Arbeit hat 414 Seiten im Hauptteil. Auf 197 dieser Seiten wurden bislang Plagiate dokumentiert, was einem Anteil von 47.6 % entspricht.
    Die 414 Seiten lassen sich bezüglich des Textanteils, der als Plagiat eingestuft ist, wie folgt einordnen:
Plagiatsanteil Anzahl Seiten
keine Plagiate dokumentiert 217
0 % - 50 % Plagiatsanteil 124
50 % - 75 % Plagiatsanteil 38
75 % - 100 % Plagiatsanteil 35
Ausgehend von dieser Aufstellung lässt sich abschätzen, wieviel Text der untersuchten Arbeit gegenwärtig als plagiiert dokumentiert ist: Es sind, konservativ geschätzt, rund 15 % des Textes im Hauptteil der Arbeit.


Illustration[]

Folgende Grafik illustriert das Ausmaß und die Verteilung der dokumentierten Fundstellen. Die Farben bezeichnen den diagnostizierten Plagiatstyp:
(grau=Komplettplagiat, rot=Verschleierung, gelb=Bauernopfer)

Tr col

Die Nichtlesbarkeit des Textes ist aus urheberrechtlichen Gründen beabsichtigt.

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