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Typus
KeineWertung
Bearbeiter
Hindemith, Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 182, Zeilen: 1-20
Quelle: Holznagel 2006
Seite(n): 356-357, Zeilen: S.356,28ff. - S. 357,1-17
Dann werden die allgemeinen Gefahren jeder vertikalen Verflechtung, die darin zu sehen sind, dass die hoch integrierte Einheit geringer integrierte Unternehmen durch Marktausschluss oder Preisdiskriminierung benachteiligen kann, noch verschärft.613 Netzinfrastrukturen stellen einen Schlüsselmarkt (sog. Bottleneck) dar.614 Der Inhaber der Schlüsselressource (sog. Gatekeeper) kann mit ihrer Hilfe auch den abgeleiteten Markt kontrollieren. Die vertikale Integration erlaubt es dem Ressourceninhaber also, die starke Stellung auf dem Markt, auf dem er das Bottleneck beherrscht, auf die vor- und nachgelagerten Märkte zu übertragen. Im Ergebnis sind die geringer integrierten Unternehmen für den Absatz ihrer Produkte auf den eigenen Wettbewerber angewiesen. Dieser wiederum kann seine Konkurrenten sowohl auf dem eigentlichen Wettbewerbsmarkt als auch auf dem Schlüsselmarkt angreifen. Über diverse Verbundvorteile hinaus kann das integrierte Unternehmen also direkt »fremde« Programmveranstalter behindern. Die Nichteinspeisung erweist sich dabei als die stärkste Form der Benachteiligung. Neben der Verweigerung des Netzzugangs sind aber auch andere Formen der Benachteiligung denkbar, etwa durch schlechte Programmqualität aufgrund nachteiliger Multiplexing-Vorgänge, durch ungünstigen Zugang zu Conditional-Access-Systemen oder durch Einspeisung auf ungünstigen Übertragungsplätzen. 615

613 Vgl. Mestmäcker/Veelken, in: Immenga/Mestmäcker (Hrsg.), § 36 GWB, Rn. 224 ff. Zu den Gefahren vertikaler Konzentration in der Informationswirtschaft umfassend Helberger, Technische Engpässe, 25 ff.

614 Klimisch/Lange, WuW 1998, 15, 18 ff.; Holznagel, in: Peifer (Hrsg.), Vierzig Jahre Institut für Rundfunkrecht, 37, 45.

615 Vgl. Holznagel, Medienmarkt und Medienmacht, 75, 78; ders., in: Peifer (Hrsg.), Vierzig Jahre Institut für Rundfunkrecht, 37, 41 f.; ders., Digitalisierung der Medien, 349, 356 ff.

[Seite 356]

Die Gefahren, die von solchen vertikalen Verflechtungen ausgehen, sind insbesondere in der kartellrechtlichen Literatur umfangreich analysiert worden. Sie sind generell darin zu sehen, dass die hoch integrierte Einheit geringer integrierte Unternehmen durch Marktausschluss oder Preisdiskriminierung benachteiligen kann.14 Diese allgemeinen Gefahren verschärfen sich, wenn einer der verbundenen Märkte einen


14 Vgl. Mestmäcker/Veelken, in: Immenga/Mestmäcker, GWB, § 36, Rn. 224 ff.

[Seite 357]

Schlüsselmarkt darstellt (sog. bottleneck).15 Dann kann der Inhaber der Schlüsselressource (sog. Gatekeeper) mit deren Hilfe auch den abgeleiteten Markt kontrollieren. Die vertikale Integration erlaubt es also, die starke Marktstellung auf dem Schlüsselmarkt (Engpassbeherrschung) auf die vor- und nachgelagerten Märkte zu übertragen. Im Ergebnis sind die geringer integrierten Unternehmen für den Absatz ihrer Produkte auf den eigenen Wettbewerber angewiesen; der wiederum kann seine Konkurrenten doppelt angreifen: zum einen auf dem eigentlichen Wettbewerbsmarkt, zum anderen auf dem Schlüsselmarkt.16 [...]

Über diverse Verbundvorteile hinaus kann das integrierte Unternehmen also direkt „fremde“ Programmveranstalter behindern.17 Die Nichteinspeisung erweist sich dabei als die stärkste Form der Benachteiligung. Neben der Verweigerung des Netzzugangs sind andere Formen der Benachteiligung denkbar, etwa durch schlechte Programmqualität aufgrund nachteiliger Multiplexing-Vorgänge, durch ungünstigen Zugang zu Conditional-Access-Systemen oder durch Einspeisung auf ungünstigen Übertragungsplätzen [...]


15 Klimisch/Lange, WuW 1998, 15, 18 ff.

16 Mestmäcker/Veelken, in: Immenga/Mestmäcker, GWB, § 36, Rn. 227.

17 Mailänder, 183 f.; Thierfelder, 83; Holznagel, 308, 366 f.

Anmerkungen

Die Quelle ist angegeben (allerdings als eine von drei Quellen und mit einem einleitenden "vgl." im Quellenverweis), der Umfang und der wörtliche Charakter der Übernahme wird aber nicht deutlich.

In der Quelle finden sich Verweise auf andere Publikationen, die sich bei Tr nicht mehr finden.

Auf "keine Wertung" gesetzt, da sich der Text identisch auch in einer Publikation von Tr aus dem Jahre 2006 findet (Seite 3-4), die gleichzeitig mit Holznagel (2006) erschienen ist. Somit könnte der Text also von Tr selbst stammen. Zwischenzeitlich ist der Text auch noch mal in Holznagel 2008, Medienmarkt und Medienmacht, sowie in Holznagel et al. (2008) veröffentlicht worden (dort in Abschnitt 4.2.4, für den Tr nicht als "überwiegender" Verfasser genannt wird). Es fehlen dabei stets die Verweise auf frühere Arbeiten. Warum Tr hier nicht auf seine eigene Arbeit aus 2006 verweist, bleibt schleierhaft.

Sichter
(Hindemith), fret