VroniPlag Wiki

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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 318, Zeilen: 18-21, 23-27
Quelle: Holznagel et al. 2008
Seite(n): 512-513, Zeilen: S.512,18-19 - S.513,1-6
Da dem IPTV- oder Mobile TV-Plattformanbieter auch ein bestimmter Handlungskorridor bliebe, würde diese Variante auch einen verhältnismäßig geringeren Eingriff darstellen.

[...] Zudem ist generell bei allen Erweiterungsvorhaben zu bedenken, dass § 52b RStV schon heute ein ausdifferenziertes Stufenmodell vorsieht. Es ermöglicht eine Balancierung von Grundversorgungsauftrag und programmlicher Vielfaltssicherung einerseits und ökonomischer Rentabilität andererseits.

[Seite 512]

Bei allen Erweiterungsvorhaben ist jedoch generell zu beachten, dass § 52b RStV schon heute ein ausdifferenziertes Stufenmodell vorsieht. Es ermög[licht]

[Seite 513]

eine Balancierung von Grundversorgungsauftrag und programmlicher Vielfaltssicherung einerseits und ökonomischer Rentabilität andererseits. Soweit in Zukunft über eine Ausweitung der Must-Carry-Regelungen auf Basispakete nachgedacht wird, weist das französische Modell gegenüber einer Listenregelung gewisse Vorteile auf. Es stellt einen verhältnismäßig geringeren Eingriff dar, da dem Plattformbetreiber ein bestimmter Handlungskorridor bleibt.

Anmerkungen

Es erfolgt kein Hinweis auf die Quelle, nichts ist als Zitat gekennzeichnet.

In Holznagel et al. (2008) taucht der Text fast wortwörtlich im Abschnitt 4.2.1.1.2.4 auf. Für diesen Abschnitt findet sich im Vorwort keine Angabe bzgl. der Zuständigkeit oder der Verfasserschaft. Erst für Abschnitt 4.2.2 und 4.3.2-4.3 wird Tr wieder als "überwiegend mitwirkend" bezeichnet.

Sichter
(Graf Isolan), fret