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Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 344, Zeilen: 3-9
Quelle: Holznagel Enaux Nienhaus 2006
Seite(n): online, Zeilen: Rn 297
Selbst wenn die IPTV- und Mobile TV-Plattformanbieter eine beträchtliche Marktmacht erlangen sollten, ist im Rahmen der nachträglichen Entgeltkontrolle der Überprüfungsmaßstab gegenüber der Ex-ante-Regulierung vermindert. Eine strenge Kostenkontrolle nach § 31 TKG findet nicht statt.1381 Im Verfahren der nachträglichen Entgeltregulierung wird lediglich überprüft, ob die Entgelte den Maßstäben des § 28 TKG entsprechen, also nicht missbräuchlich sind. Die nachträgliche Entgeltüberprüfung entspricht damit jedenfalls im Hinblick auf die zugrundeliegenden Maßstäbe weitgehend einer kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht.1382

1381 Vgl. hierzu Hölscher/Lünenbürger, in: Scheurle/Mayen (Hrsg.), § 31 TKG, Rn. 11 ff.

1382 Holznagel/Enaux/Nienhaus, Telekommunikationsrecht, 120. Siehe auch Groebel, K&R Beilage 1/2004, 18,21.

Außerdem ist der Überprüfungsmaßstab gegenüber der Exante-Regulierung vermindert. Eine strenge Kostenkontrolle nach § 31 TKG findet nicht statt. Im Verfahren der nachträglichen Entgeltregulierung wird lediglich überprüft, ob die Entgelte den Maßstäben des § 28 TKG entsprechen, also nicht missbräuchlich sind. Die nachträgliche Entgeltüberprüfung entspricht damit weitgehend einer kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht.
Anmerkungen

Kein Hinweis darauf, dass hier detailliertes Material im Wortlaut übernommen wurde.

Sichter
(Graf Isolan), fret