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Untersuchte Arbeit: Seite: 361, Zeilen: 26-29 |
Quelle: Holznagel et al. 2008 Seite(n): 198, Zeilen: 20-23 |
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In Deutschland gliedert sich dementsprechend das Vielfaltssicherungsrecht nicht primär nach den verschiedenen Sektoren, sondern nach dem jeweiligen Regelungsziel. So ist der Rundfunk einerseits an die wettbewerbsrechtlichen Regelungen des GWB gebunden, deren Ziel es ist, eine marktbeherrschende Stellung [zu verhindern.] | In Deutschland gliedert sich das Vielfaltssicherungsrecht nicht primär nach den verschiedenen Sektoren, sondern nach dem jeweiligen Regelungsziel. So ist der Rundfunk einerseits an die wettbewerbsrechtlichen Regelungen des GWB gebunden, deren Ziel es ist, eine marktbeherrschende Stellung zu verhindern. |
Aus Abschnitt 2.2.2.4.1. Der Abschnitt 2.2.2.4 von Holznagel et al. (2008) ist ausdrücklich vorwiegend der Autorin Frau Dr. Stephanie Schiedermair zugeschrieben und stand unter der Verantwortung von Herrn Prof. Dr. Dieter Dörr. Übernahme ist nicht als solche gekennzeichnet. |
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