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Untersuchte Arbeit: Seite: 294, Zeilen: 5-27 |
Quelle: Buttkewitz 2002 Seite(n): 69, 70, 72, Zeilen: 27-31, 1-12, 6-14 |
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1890 veröffentlicht auch der Oberstabsarzt E. Heller eine Studie zur Behandlung von Simulationen.295 Darin befasst er sich besonders mit den Simulanten bei der Musterung für den Militärdienst und stellt fest, dass Wechsel und Widerspruch in den Angaben und im Verhalten des angeblich Kranken zur Entlarvung des Simulanten führten. Diese Unregelmässigkeiten träten besonders bei „entzündlichen und nach Verletzungen entstandenen Leiden, sowie angeblichen Fehlern der Sinnesorgane“ 296 auf. Weiter bemerkt Heller, dass eine Simulation vorliege, wenn der Patient nach der Vortäuschung des epileptischen Anfalls sofort wieder ansprechbar ist und vollkommen aufgeräumt wirkt.
Nach diesen Untersuchungen müsste Manolescus Motto der freien Willensbestimmung als reine Fiktion bezeichnet werden. Bei einer „einzelnen That wirken die angesammelten Vorstellungsmassen in unserem Gehirn, zu denen im Moment der Entscheidung der Mensch nichts hinzuthun oder wegnehmen kann, bestimmend“.297 Heller widerspricht auch den „Specialärzten“, „dass Simulation von Geisteskrankheit bei einem geistig ganz Gesunden gar nicht vorkomme. Wie bequem wäre es für die Herren Halunken, wenn alle Gerichtsärzte diese Ansicht theilten!“ 298 Er vergleicht die Simulanten mit Schauspielern:
295 E. Heller: Simulationen und ihre Behandlung, Für Militär-, Gerichts- und Kassen-Aerzte bearbeitet, Fürstenwalde 1882, 2. Aufl. Leipzig: Verlag von Arnbr. Abel 1890. |
[S. 69, Z. 27-31]
Der Oberstabsarzt E. Heller verfaßte im Jahre 1890 eine Abhandlung zur Behandlung von Simulationen, worin er sich besonders mit den Simulanten bei der Musterung für den Militärdienst beschäftigte. Darin konstatiert er, daß Wechsel und Widerspruch in den Angaben und im Verhalten des angeblich Kranken zur Entlarvung des Simulanten führen. Diese Unregelmäßigkeiten treten besonders bei „ [...] entzündlichen und nach Verlet[zungen] [S. 70, Z. 1-12] entstandenen Leiden, sowie angebliche Fehler der Sinnesorgane“149 auf. Gleichfalls bemerkt er, daß eine Simulation vorliegt, wenn der Patient nach der Vortäuschung des epileptischen Anfalls sofort wieder ansprechbar ist und vollkommen aufgeräumt wirkt. Diesen Hinweis beherzigt Felix nicht, weshalb der Unterbefehlshaber auch seine Simulation erkannt hat. Auf Grund des überfallartigen Eintretens des Anfalls, konnte Felix das Spiel jedoch gewinnen. Nach den Untersuchungen Hellers zufolge müßte Felix’ Motto der freien Willensbestimmung als reine Fiktion bezeichnet werden. Bei einer „einzelnen That wirken die angesammelten Vorstellungsmassen in unserem Gehirn, zu denen im Moment der Entscheidung der Mensch nichts hinzuthun oder wegnehmen kann, bestimmend“.150 Heller widerspricht auch den „Specialärzten“, „dass Simulation von Geisteskrankheit bei einem geistig ganz Gesunden gar nicht vorkomme. Wie bequem wäre es für die Herren Hallunken, wenn alle Gerichtsärzte diese Ansicht theilten!“151 [S. 72, Z. 6-14] E. Heller vergleicht die Simulanten mit Schauspielern:
149 Heller: Simulationen und ihre Behandlung, S. 6. |
Der Vf. gibt zu Beginn von Kap. E (S. 143-221) zu bemerken: "Die Ausführungen in diesem Kap. folgen zum Teil den Darlegungen von [...] Buttkewitz 2002 S. 10-47". Das Fragment liegt außerhalb von Kap. E und wird daher als Verschleierung gewertet. |
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