VroniPlag Wiki

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Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Schumann
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 389, Zeilen: 1-7, 9-17, 22-28, 101-106
Quelle: Roxin 1978
Seite(n): 14, 15, 34, Zeilen: – (Online-Quelle)
[„Unter Benutzung seiner schon] damaligen Kenntnisse von ausländischen Gegenden und Sitten schrieb er in der Haft an den angeblichen Onkel einen Brief, aus dessen Inhalt man tatsächlich hätte schließen können, daß der Häftling auf Martinique wie zu Hause sei.“ [...] May wird am 13. April 1870 vom Bezirksgericht Mittweida zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt, die er bis 1874 im Zuchthaus Waldheim bei Leipzig verbüsst.70 [...]

Nach der Entlassung beginnt er zu schreiben, zuerst neben einer Tätigkeit als Redakteur von Unterhaltungsblättern, dann als freier Schriftsteller. Einmal wird er noch bestraft, 1879, mit drei Wochen Gefängnis: Ein Verwandter seiner Braut ist tödlich verunglückt. May versucht den Sachverhalt aufzuklären und tritt dabei als „höherer, von der Regierung eingesetzter Beamter“ auf, der „noch über dem Staatsanwalt“ stehe. Er wird wegen Amtsanmassung verurteilt, obwohl er gar keine Amtshandlung vorgenommen hat, weswegen das Urteil aus heutiger Sicht falsch war.71 Fortan wurde er nie wieder straffällig.

[...] Es kam dann aber natürlich bald heraus, dass er in seiner Jugend nicht Old Shatterhand und Kara Ben Nemsi, sondern ein Krimineller gewesen war. Karl May prozessierte zehn Jahre lang vor zahllosen Gerichten um seine Ehre und auch um Urheberrechte.73 Meistens gewann er. Aber die Prozesse wurden von Enthüllungen der Skandalpresse begleitet, die seiner bürgerlichen Existenz aufs ärgste zusetzten.


70 Hainer Plaul: Resozialisierung durch „progressiven Strafvollzug“, Über Karl Mays Aufenthalt im Zuchtbaus zu Waldheim von Mai 1870 bis Mai 1874, in: Jahrbuch der Karl-May-Gesellschaft 1976, S. 105-170.

71 Erich Schwinge: Karl Mays Bestrafung wegen Amtsanmaßung (Fall Stollberg), in: Fritz Maschke: Karl May und Emma Pollmer, Die Geschichte einer Ehe, Bamberg: Karl-May-Verlag 1973, S. 130-136.

[...]

[73 Er soll insgesamt in 57 gerichtliche Verfahren verwickelt gewesen sein (Schmitz, Was geschah mit Schillers Schädel?, Sp. 1136).]

[Seite 14]

[...] »Unter Benutzung seiner schon damaligen Kenntnisse von ausländischen Gegenden und Sitten schrieb er in der Haft an den angeblichen Onkel einen Brief, aus dessen Inhalt man tatsächlich hätte schließen können, daß der Häftling auf Martinique wie zu Hause sei.« Schließlich kommt aber die Identität Mays doch heraus, und er wird am 13. April 1870 vom Bezirksgericht Mittweida zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt, die er vom 3. Mai 1870 bis 2. Mai 1874 unter sehr harten Bedingungen im Zuchthaus Waldheim verbüßt.(18)

6. Nach der Entlassung - er ist jetzt 32 Jahre alt und seine letzten Straftaten liegen fünf Jahre zurück - beginnt Karl May zu schreiben, erst neben einer Tätigkeit als Redakteur von Unterhaltungsblättern, dann bald als freier Schriftsteller: [...] Einmal wird er noch bestraft, im Jahre 1879, mit drei Wochen Gefängnis, aber zu Unrecht, wie Erich Schwinge, der Marburger Kollege, inzwischen in einem Gutachten nachgewiesen hat(19): Ein Verwandter seiner Braut ist tödlich verunglückt; es geht das Gerücht, er sei einem Mord zum Opfer gefallen; May eilt an den Ort des Geschehens, um das vermeintliche Verbrechen aufzuklären, und gibt sich dabei als »höherer, von der Regierung eingesetzter Beamter« aus, der »noch über dem Staatsanwalt« stehe. Prompt wird er wegen Amtsanmaßung verurteilt, obwohl er - was die Voraussetzung einer Strafbarkeit gewesen wäre - keine Amtshandlung vorgenommen hat.

7. Dann wird er niemals wieder straffällig, wenn auch sein Leben dramatisch genug verläuft. [...]

[Seite 15]

[...]

8. [...] Es kommt heraus, daß er in seiner Jugend nicht Old Shatterhand und Kara Ben Nemsi, sondern ein Krimineller gewesen war; und seine früheren Kolportageschreibereien werden unbefugt unter seinem Namen neu veröffentlicht. May prozessiert daraufhin zehn Jahre lang vor zahllosen Gerichten um Ehre und Urheberrecht, bis hinauf zum Reichsgericht; forensisch fast überall mit Erfolg, aber seine bürgerliche Existenz wird dabei durch die Enthüllungen der Skandalpresse ruiniert.

[Seite 34]

18 Über die Zuchthauszeit eingehend Hainer Plaul, Resozialisierung durch »progressiven Strafvollzug«. Über Karl Mays Aufenthalt im Zuchtbaus zu Waldheim von Mai 1870 bis Mai 1874, in: Jb-KMG 1976, S. 105-170

19 Erich Schwinge, Karl Mays Bestrafung wegen Amtsanmaßung (Fall Stollberg), in: Fritz Maschke, Karl May und Emma Pollmer. Die Geschichte einer Ehe. Bamberg 1973, S. 130-136

Anmerkungen

Fortsetzung von der Vorseite.

Drei Seiten zuvor (S. 386) heißt es zur Biografie Mays in Fn. 60: "Die Darstellung folgt Roxin, Karl May, das Strafrecht und die Literatur."

Jedoch wird nicht deutlich, dass sich dies in (teils wörtlichen) Übernahmen aus dieser Quelle ausdrückt, was auch die Zitate und die meisten Referenzen einschließt; lediglich in einem – da nicht als Plagiat gewerteten – der Übersichtlichkeit halber hier nicht wiedergegebenen Zitat ergänzt er einen Satz.

Die Textstruktur ist identisch zur Quelle.

Bei der Übernahme geht der Verf. auch ohne große Sorgfalt vor: So findet sich das Verurteilungsdatum 13. April 1870 nicht bei Plaul (1976), wie er angibt; insofern ist fraglich, ob er diesen Aufsatz rezipiert hat.

Sichter
(Schumann) Stratumlucidum