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Die Harmonisierung des europäischen Rüstungsmarktes im Spannungsfeld zwischen Art. 296 EGV und Art. 17 EUV

von Uwe Brinkmann

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[1.] Ub/Fragment 144 21 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 11:23:38 Kybot
Bundeswehr 2003, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
BruderGrimm, Eridanos, Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 144, Zeilen: 21-27
Quelle: Bundeswehr 2003
Seite(n): 5, Zeilen: 21-35
Schwerpunkte der Hauptabteilung Rüstung sind:
  • die Beratung der Leitung des Ministeriums und der militärischen Führung in naturwissenschaftlich, technischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten,
  • die Mitwirkung bei der Planung neuen Wehrmaterials sowie der Gesamtbundeswehrplanung,
  • die Vertretung des BMVg auf technischem und wirtschaftlichem Gebiet sowie,
  • die Vertretung des BMVg im Rahmen internationaler Rüstungszusammenarbeit.
Aufgabe der Hauptabteilung Rüstung ist
  • die Beratung der Leitung des Ministeriums und der militärischen Führung in naturwissenschaftlich-technischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten,
  • die Mitwirkung bei der Planung neuen Wehrmaterials sowie der Gesamtbundeswehrplanung,
  • [...]
  • die Vertretung des BMVg auf technischem und wirtschaftlichem Gebiet,
  • die Vertretung des BMVg im Rahmen internationaler Rüstungszusammenarbeit.
Anmerkungen

Ungekennzeichnete Übernahme mit Änderungen, die einen Fehler enthalten: "naturwissenschaftlich-technischen" wurde als "naturwissenschaftlich, technischen" uebernommen.

Sichter
Eridanos Hindemith



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Hindemith, Zeitstempel: 20110615013548