Die Harmonisierung des europäischen Rüstungsmarktes im Spannungsfeld zwischen Art. 296 EGV und Art. 17 EUV
von Uwe Brinkmann
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[1.] Ub/Fragment 144 21 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 11:23:38 Kybot | Bundeswehr 2003, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 144, Zeilen: 21-27 |
Quelle: Bundeswehr 2003 Seite(n): 5, Zeilen: 21-35 |
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Schwerpunkte der Hauptabteilung Rüstung sind:
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Aufgabe der Hauptabteilung Rüstung ist
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Ungekennzeichnete Übernahme mit Änderungen, die einen Fehler enthalten: "naturwissenschaftlich-technischen" wurde als "naturwissenschaftlich, technischen" uebernommen. |
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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Hindemith, Zeitstempel: 20110615013548
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