Die Harmonisierung des europäischen Rüstungsmarktes im Spannungsfeld zwischen Art. 296 EGV und Art. 17 EUV
von Uwe Brinkmann
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[1.] Ub/Fragment 145 04 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 11:23:42 Kybot | BWB 2011, Fragment, Gesichtet, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 145, Zeilen: 4-7 |
Quelle: BWB 2011 Seite(n): 1, Zeilen: 3-8 |
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Das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB) und seine Dienststellen sind der Hauptabteilung Rüstung im Bundesministerium der Verteidigung unterstellt.[FN 508] Sie bilden somit unterhalb der ministeriellen Ebene, zusammen mit dem Bundesamt für Informationsmanagement und Informationstechnik der Bundeswehr (IT-AmtBw) den Rüstungsbereich.
[FN 508: Das BWB wurde 1958 als Bundesoberbehörde errichtet, VMBl. 591.] |
Das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB) und seine Dienststellen sind der Hauptabteilung Rüstung im Bundesministerium der Verteidigung unterstellt. Sie bilden somit unterhalb der ministeriellen Ebene, zusammen mit dem Bundesamt für Informationsmanagement und Informationstechnik der Bundeswehr (IT-AmtBw) den Rüstungsbereich. |
Gefunden von Ceterum censeo. Die Fußnote impliziert hier übrigens kein Bauernopfer, sondern enthält nur Belangloses. Eventuell wollte der Autor hiermit den Eindruck einer nennenswerten Eigenleistung erwecken. |
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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Hindemith, Zeitstempel: 20110614130125
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