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Die Harmonisierung des europäischen Rüstungsmarktes im Spannungsfeld zwischen Art. 296 EGV und Art. 17 EUV

von Uwe Brinkmann

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[1.] Ub/Fragment 199 04 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 11:24:49 Kybot
Fragment, Gesichtet, Huffschmid 2005, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Hindemith, Eridanos, Plagin Hood
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 199, Zeilen: 4-15
Quelle: Huffschmid 2005
Seite(n): 4,5, Zeilen:
In diesem Zusammenhang ist die gegensätzliche Stellungnahme der deutschen Monopolkommission zur Industriepolitik in ihrem Hauptgutachten aus dem Jahre 2004 interessant.[FN 693] Sie lehnt weiterhin jede staatliche – und erst recht jede europäische – Industriepolitik ab. Das Ziel einer solchen Politik, die internationale Wettbewerbsfähigkeit eines Landes zu fördern, sei an sich unsinnig, weil der Begriff der Wettbewerbsfähigkeit nicht auf Länder, sondern nur auf Unternehmen oder konkurrierende Gruppen angewandt werden könne. Die politische Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von bestimmten Unternehmen wirke aber wettbewerbsverfälschend, weil sie andere Unternehmen von der Förderung ausschließe. Auch die Förderung aller Unternehmen eines Landes durch „horizontale“ Industriepolitik sei nicht besser, da sie zwar kurzzeitig zu einem Leistungsbilanzüberschuss dieses Landes führen könne, der jedoch notwendigerweise durch ein späteres Leistungsbilanzdefizit ausgeglichen werden müsse. Dauerhafte Überschüsse seien nicht möglich und daher auch nicht erstrebenswert.

[FN 693: Monopolkommission 2004, TZ 1-51, BT-Dr 15/3610 vom 14.7.2004.]

In diesem Zusammenhang ist die Stellungnahme der deutschen Monopolkommission zur Industriepolitik in ihrem

jüngsten Hauptgutachten interessant (Monopolkommission 2004, TZ 1-51). Sie lehnt jede staatliche - und erst recht jede europäische - Industriepolitik ab. Das Ziel einer solchen Politik, die internationale Wettbewerbsfähigkeit eines Landes zu fördern, sei an sich unsinnig, weil der Begriff der Wettbewerbsfähigkeit nicht auf Länder, sondern nur auf Unternehmen oder konkurrierende Gruppen angewandt werden könne. Die politische Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von bestimmten Unternehmen wirke aber wettbewerbsverfälschend, weil sie andere Unternehmen von der Förderung ausschließe. Auch die Förderung aller Unternehmen eines Landes durch „horizontale“ Industriepolitik sei nicht besser, da sie zwar kurzzeitig zu einem Leistungsbilanzüberschuss dieses Landes führen könne, der jedoch notwendigerweise durch ein späteres Leistungsbilanzdefizit ausgeglichen werden müsse. Dauerhafte Überschüsse seien nicht möglich und daher auch nicht erstrebenswert.

Anmerkungen

Woertliche Uebernahmen ohne Quellenangabe, auch die Quellenangaben werden von Huffschmid in Fussnoten uebernommen.

Sichter
Eridanos Hood



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Hindemith, Zeitstempel: 20110607202601