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Die Harmonisierung des europäischen Rüstungsmarktes im Spannungsfeld zwischen Art. 296 EGV und Art. 17 EUV

von Uwe Brinkmann

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[1.] Ub/Fragment 233 15 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-04-17 23:49:25 Sotho Tal Ker
Bauer 2005, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ub, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith, Goalgetter, Kannitverstan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 233, Zeilen: 14-26
Quelle: Bauer 2005
Seite(n): 8, 9, Zeilen: 26-30; 21-29
Das Spannungsverhältnis zwischen gemeinschaftlichen, intergouvernementalen und nationalen Verantwortungsbereichen kann durch die neue Verteidigungsagentur nicht aufgelöst werden. Die Schaffung einer umfassenden europäischen rüstungspolitischen Agenda, die alle Aspekte von Bedarfsermittlung und -deckung sowie Export in einen einheitlichen Zusammenhang setzt, hat oberste Priorität. In diesem Sinne sollte in einem ersten Schritt eine Kerngruppe innerhalb der Verteidigungsagentur gebildet werden, in der die größten Produzenten von Rüstungsgütern ihre industriepolitischen Interessenkonflikte beilegen. Anschließend müsste eine gemeinsame Position der Agentur für die Kooperationsgespräche mit der Kommission zur Bildung eines Europäischen Marktes für Rüstungsgüter ausgehandelt werden, der sowohl den Belangen des freien Wettbewerbs als auch der heterogenen Verteilung der wehrtechnischen Basis gerecht wird. Dies wäre ein entscheidender Schritt in Richtung einer rüstungspolitischen Gesamtstrategie für Europa. [S.8, Z.26-31]

Das Spannungsverhältnis zwischen gemeinschaftlichen, intergouvernementalen und nationalen Verantwortungsbereichen kann durch die neue Verteidigungsagentur nicht aufgelöst werden. Die Schaffung einer umfassenden europäischen rüstungspolitischen Agenda, die alle Aspekte von Bedarfsermittlung und deckung in einen gemeinsamen Zusammenhang setzt, hat daher immer noch oberste Priorität. [...]

[S.9, Z.21-29]
In diesem Sinne sollte in einem ersten Schritt eine Kerngruppe innerhalb der Verteidigungsagentur gebildet werden, in der die größten Produzenten von Rüstungsgütern (Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien) ihre industriepolitischen Interessenkonflikte beilegen. Anschließend müsste eine gemeinsame Position der Agentur für die Kooperationsgespräche mit der Kommission zur Bildung eines Europäischen Marktes für Rüstungsgüter ausgehandelt werden, der sowohl den Belangen des freien Wettbewerbs als auch der heterogenen Verteilung der verteidigungs-industriellen-technologischen Basis gerecht wird. Dies wäre ein entscheidender Schritt in Richtung einer rüstungspolitischen Gesamtstrategie für Europa.

Anmerkungen

annähernd wörtliche Übernahmen von zwei Stellen in der Quelle

Sichter
Goalgetter Hindemith Kannitverstan



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