VroniPlag Wiki

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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PuunHenki, Marcusb, Sotho Tal Ker
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 156, Zeilen: 1-8
Quelle: BT-Drs. 15-2537 2004
Seite(n): 7, Zeilen: li.Sp.: 27-37; re.Sp.: 6-8
[Auf Ebene der Bundesländer fehlen Regelungen, die eine Veräu]ßerung von Kapazitäten in der Wehrtechnik verhindern können, wenn sie den sicherheitspolitischen Interessen Deutschlands entgegenstehen. Eine einheitliche Gesetzgebung auf Bundesebene wird der Verpflichtung zur Sicherheitsvorsorge somit gerecht und vermeidet Nachteile für die Gesamtwirtschaft. Durch die Änderung des AWG wird die Funktionsfähigkeit des Wirtschaftsraumes im Rüstungs- und Kryptobereich erhalten. Zur Wahrung der Wirtschaftseinheit war die Änderung des AWG somit erforderlich. In Bezug auf das Europarecht umfasst die neue Formulierung den bisherigen Sicherheitsbegriff, erweitert ihn und passt ihn den Artikeln 58 und 296 EGV an.548

548 Friedrich, in: Hocke/Berwald/Maurer/Friedrich, AWV § 52 Rn. 45.

Auf Länderebene fehlen Regelungen, die eine Veräußerung von Kapazitäten der Verteidigungswirtschaft verhindern können, wenn sie den sicherheitspolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Eine einheitliche Gesetzgebung auf Bundesebene wird der Verpflichtung zur Sicherheitsvorsorge gerecht und vermeidet Nachteile für die Gesamtwirtschaft. Durch die Änderung des AWG wird die Funktionsfähigkeit des Wirtschaftsraumes im Rüstungs- und Kryptobereich erhalten. Zur Wahrung der Wirtschaftseinheit ist die Änderung des AWG somit erforderlich.[...]

Die neue Formulierung umfasst den bisherigen Sicherheitsbegriff, erweitert ihn und passt diesen zudem den Artikeln 58 und 296 EG-Vertrag an.

Anmerkungen

Fast wörtliche Übernahme aus der Drucksache des Deutschen Bundestags, ohne dies adäquat zu kennzeichnen.

Sichter