VroniPlag Wiki

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Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 37, Zeilen: 11-23
Quelle: ZEIT online 2002
Seite(n): 1 (Internetquelle), Zeilen: 0
In Spanien sind die Regelungen sehr kompliziert. Reproduktives und therapeutisches Klonen sind verboten, Forschung an lebensfähigen Embryonen ist hingegen bis zum 14. Tag erlaubt, sofern sie therapeutischen, diagnostischen oder präventiven Zwecken dient. Die Forschung an nicht lebensfähigen oder toten Embryonen, die aus der Reproduktionsmedizin stammen, ist ebenso wie die Forschung an abgetriebenen Embryonen in engen Grenzen erlaubt. Die Forschung an embryonalen Stammzellen ist nicht ausdrücklich verboten.113

In Portugal bestehen derzeit keine gesetzlichen Reglungen, ein vorgesehenes Gesetz zur Reproduktionsmedizin scheiterte im Jahr 1998 am Veto des Staatspräsidenten. Bestimmungen zur Embryonenforschung und ein Verbot des reproduktiven Klonens sind jedoch geplant.114

In Frankreich ist das reproduktive Klonen verboten. Seit 1994 ist die Forschung an Embryonen unter der Bedingung erlaubt, dass diese fortpflanzungsmedizinischen Zwecken dient. Auch die Herstellung von Embryonen darf nur zu Fortpflanzungszwecken erfolgen. An [embryonalen Stammzellen darf grundsätzlich geforscht werden.115]


113 Niew/Lö/Bahn: Biotechnik: Im Basar der Biopolitik, Die Zeit Nr. 05/2002, S. 27

114 Niew/Lö/Bahn: Biotechnik: Im Basar der Biopolitik, Die Zeit Nr. 05/2002, S. 27

1 Spanien Die Regelungen sind sehr kompliziert. Reproduktives und therapeutisches Klonen sind untersagt. Forschung an lebensfähigen Embryonen ist bis zum 14. Tag erlaubt, sofern sie therapeutischen, diagnostischen oder präventiven Zwecken dient. Forschung an nicht lebensfähigen oder toten Embryonen aus der Reproduktionsmedizin ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, ebenso wie die Forschung an abgetriebenen Embryonen, die älter als 14 Tage sind. Forschung an embryonalen Stammzellen (ES) ist nicht ausdrücklich verboten.

2 Portugal Derzeit bestehen keine gesetzlichen Regelungen. Ein Gesetz zur Reproduktionsmedizin scheiterte 1998 am Veto des Staatspräsidenten.

Bestimmungen zur Embryonenforschung und ein Verbot des reproduktiven Klonens sind geplant.

3 Frankreich Reproduktives Klonen ist verboten. Seit 1994 ist die Forschung an Embryonen nur unter Auflagen erlaubt: Sie muss fortpflanzungsmedizinischen Zwecken dienen. Auch die Herstellung von Embryonen darf nur zu Fortpflanzungszwecken erfolgen. An ES darf grundsätzlich geforscht werden.

Anmerkungen

Die Quelle ist zwar in den Fn. angegeben, Art und Umfang der Übernahme bleiben jedoch ungekennzeichnet.

Sichter
(SleepyHollow02), Schumann, Guckar