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Untersuchte Arbeit: Seite: 74, Zeilen: 12-23, 105-108 |
Quelle: Kiesecker 1996 Seite(n): 101-102, Zeilen: 101:23-28 - 102:1-7 |
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I. Rechtshistorische Entwicklung
Basis des rechtlichen Lebensschutzes bildet die christlich-abendländische Tradition, die ursprünglich von einer sukzessiven Beseelung des Menschen ausging, welche diesem eine „Transzendenz jenseits seiner rein irdischen Existenz verlieh.“252 Wissenschaftlich anerkannt war insoweit die Lehre von Aristoteles, wonach der Mensch vor seiner Geburt verschiedene Entwicklungsstufen durchlaufen und sich dabei in drei verschiedenen Beseelungsstadien befunden haben soll. Zuerst habe er sich auf der Stufe vegetativen pflanzlichen Lebens bewegt, daran anschließend sei eine der Lebensweise der Tiere ähnelnde animalisch-sensitive Phase gefolgt, bevor durch eine von außen kommende Vernunftbeseelung das Stadium des Menschseins erreicht wurde. Lebensschutz bestand nach Auffassung von Aristoteles ab der zweiten Phase der Beseelung als dem Stadium, in welchem Empfindung und Leben vorhanden sein soll.253 252 Jerouschek in Eser/von Lutterotti/Sporken (Hrsg.): Lexikon Medizin, Ethik, Recht, Stichwort „Lebensbeginn“ Sp. 688 ff. 253 Jerouschek in Eser/von Lutterotti/Sporken (Hrsg.): Lexikon Medizin, Ethik, Recht, Stichwort „Lebensbeginn“ Sp. 688 ff., Hirsch/Eberbach: Auf dem Weg zum künstlichen Leben, S. 213 |
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1. Überblick über die rechtshistorische Entwicklung zum Lebensbeginn und zum Lebensschutz Grundlage für das Problem des Lebensbeginns und den rechtlichen Lebensschutz bildete in der christlichen Tradition die Frage der Beseeltheit des Menschen, die diesem „eine Transzendenz jenseits seiner rein irdischen Existenz verlieh“270. Wissenschaftliche Anerkennung fand insoweit die Lehre des Ari- [Seite 102] stoteles, nach welcher sich der Fötus im Laufe seiner vorgeburtlichen Entwicklung in drei Beseelungsstadien befunden haben soll. Erst sei die „vegetativ-pflanzliche“ Beseelung erfolgt, dann die „animalisch-sensitive“, und schließlich die von außen kommende Vernunftbeseelung der Menschwerdung. Lebensschutz bestand nach der Lehre des Aristoteles bereits in der zweiten Phase der Beseelung, der animalisch-sensitiven, als dem Stadium, in dem Empfindung und Leben vorhanden sein soll271. 270 Jerouschek, Stichwort Lebensbeginn - Recht. in, Lexikon Medizin, Ethik, Recht, Sp. 688 271 Jerouschek, Lexikon Medizin, Ethik, Recht, Sp. 688 f. |
Inhaltlich identisch; ebenso im Aufbau und in der Platzierung der Quellenverweise (auf dieselbe Quelle) identisch. Schließlich auch in Formulierungen jenseits der Aristotelischen Begrifflichkeit übereinstimmend. Die Übernahme setzt sich auf der nächsten Seite nahtlos fort (vgl. Uh/Fragment_075_01). |
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