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Film und Propaganda im Ersten Weltkrieg. Propaganda als Medienrealität im Aktualitäten- und Dokumentarfilm

von Ulrike Oppelt

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[1.] Uo/Fragment 103 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2015-05-09 16:39:32 Schumann
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Uo, Weise 1997

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 103, Zeilen: 1-36 (komplett)
Quelle: Weise 1997
Seite(n): 72-73, Zeilen: 72:li.Sp. 14-19.30-36.38-40 - re.Sp. 1ff. - 73:li.Sp. 1-2.18-35.37-44; re.Sp. 9ff.
[Fotografien waren jetzt nicht mehr nur Beiwerk zum Text, sondern] tragendes Element der Reportagen. Bilder und Texte erstreckten sich über eine ganze oder eine Doppelseite und fügten sich zu einer einheitlichen Darstellung des Themas zusammen. Es wurden nicht nur einzelne Bilder verschiedener Fotografen, sondern auch zusammenhängende Reportagen eines einzelnen Fotografen gezeigt. Die Pressefotografie war im Jahre 1914 ein bereits etabliertes journalistisches Medium. Das Foto galt bis dahin in Publikationen als Dokumentation und Beweis für die Objektivität der Nachrichten. Mit Beginn der Kriegssituation wurde jedoch schlagartig deutlich, dass das Foto ebenso wie Sprache und Text als manipulatives Darstellungsmittel einsetzbar war. Schon am 31. Juli 1914 erfolgte deshalb der erste Eingriff in die Pressefreiheit der Fotografen durch die von der Reichskanzlei veröffentlichte Bekanntmachung eines 26-Punkte-Katalogs, der bestimmte, über welche Vorgänge nicht mehr berichtet werden durfte.25 Damit konnten die Pressefotografen bestimmte Vorgänge in der Öffentlichkeit, die als militärisches Geheimnis angesehen wurden, nicht mehr fotografieren. Nicht genehmigtes Fotografieren führte zur sofortigen Beschlagnahme des belichteten Materials und der Kamera.26 Darüber hinaus wurden die Fotografenorganisationen speziell darauf hingewiesen, die Entwicklung und Vervielfältigung von Kriegsbildern nicht an Firmen fremder Nationalität zu vergeben.27 In Kriegsgebieten durfte zunächst nicht fotografiert werden. Diesen Umstand kritisierte die Redaktion der Berliner Illustrierten Zeitung im Namen des „Vereins von Verlegern Deutscher Illustrierter Zeitschriften“. In ihrem Schreiben vom 16. September 1914 an das Reichsamt des Inneren wies sie darauf hin, dass eine rechtzeitige Zulassung deutscher Pressefotografen vermieden hätte, auf ausländisches Bildmaterial zurückzugreifen. Fotos von den ersten Kriegszerstörungen in Belgien z. B. hätte man sich dann nicht über die Zeitschrift ,Het Leven' und das ,Vereenigde Photo-Bureaux' in Amsterdam besorgen müssen.28

Am 6. Oktober 1914 erging eine amtliche Bekanntgabe des Generalstabs (Nr. 569 Pr.), die das Fotografieren auf den Kriegsschauplätzen und in den von deutschen Truppen besetzten Gebieten nur mit Genehmigung des Chefs des Feldheeres gestattete. Fotoaufnahmen mussten von der militärischen Zensur freigegeben werden.29 Die Zulassung als Kriegsfotograf wurde vom Generalstab Abt. III B geprüft, „ob sie dem Willen entsprang, der Sache zu dienen“.30 Binnen kurzer Zeit wurden 1914 insgesamt 39 Fotografen zu den Kriegsschauplätzen zugelassen, davon 10 im Westen und 29 im Osten.31 Die zugelassenen Fotografen mit Legitimation und weißer Armbinde hatten sich nach den von Oskar Messter ausgearbeiteten „Anweisungen für Kriegs-Photographen und Kinematographen“ [zu richten.32]


25 Abgedruckt in: Koszyk: Pressepolitik, 1968, S. 22f.

26 Vgl. Der Photograph, 24. Jg. (1914), H. 68, S. 272.

27 Vgl. Photographische Chronik, 22. Jg. (1915), H. 1, S. 3.

28 Vgl. BArch, R1501/ 12292, Bl. 37-40, Presse- und Nachrichtenwesen.

29 Vgl. Deutsche Photographen-Zeitung 39. Jg. (1914), Nr. 42, S. 450; Photographische Chronik, 21. Jg. (1914), H. 75, S. 513.

30 Walter Nicolai: Nachrichtendienst, Presse und Volksstimmung im Weltkrieg, Berlin 1920, S. 61.

31 Vgl. Weise: Fotojournalismus, in: Deutsche Fotografie, hrsg. von der Kunst- und Ausstellungshalle in Bonn, 1997, S. 73.

32 BArch Koblenz, NL 275/ 446, Stellvertretender Generalstab Abt. III B, Presse Nr. 1205; vgl. auch Martin Koerber: Filmfabrikant Oskar Messter - Stationen einer Karriere, in: KINtop Schriften 2, 1994, S. 66f.; Wolfgang Mühl-Benninghaus: Oskar Messters Beitrag zum Ersten Weltkrieg, in: KINtop 3: Oskar Messter - Erfinder und Geschäftsmann, hrsg. von F. Kessler, S. Lenk, M. Loiperdinger, 1994, S. 103-116.

[Seite 72]

Fotografien waren nicht mehr Beiwerk zum Text, sondern tragendes Element der Reportagen. Über eine ganze oder eine Doppelseite fügten sich Bilder und Text zu einer einheitlichen Darstellung des Themas. Dabei wurden nicht nur einzelne Fotos verschiedener Fotografen zusammengestellt, sondern auch schon zusammenhängende Bildreportagen eines Fotografen gezeigt, wie zum Beispiel der Bericht über die „Auswandererhallen in Hamburg“ von Johann Hamann in der Leipziger Illustrirten Zeitung vom 27. Februar 1908. [...]

[...]

1. Fotos für die Presse im Ersten Weltkrieg

Die Pressefotografie war somit im Jahre 1914 bereits ein etabliertes journalistisches Medium. Stand das Foto in den Pressepublikationen bis dahin als Dokumentation, Beweis und für Objektivität der transportierten Nachrichten, so wurde mit der Kriegssituation schlagartig deutlich, daß das Foto in der Presse nunmehr ebenso wie die Sprache beziehungsweise der Text als ein manipulatives Darstellungsmittel einsetzbar war.

Verfehlte Pressepolitik

Der Eingriff in die Pressefreiheit erfolgte bereits am 31. Juli 1914 durch die von der Reichskanzlei veröffentlichte Bekanntmachung eines 26-Punkte-Katalogs, der festhielt, über welche Vorgänge nicht mehr berichtet werden durfte.1 Damit konnten auch die Pressefotografen bestimmte Abläufe in der Öffentlichkeit, die als militärisches Geheimnis anzusehen waren, nicht mehr fotografieren. Nicht genehmigtes Fotografieren führte zur sofortigen Beschlagnahme der Kamera und des belichteten Aufnahmematerials.2 Die Fotografenorganisationen wurden speziell darauf hingewiesen, die Entwicklung und

[Seite 73]

Vervielfältigung von Kriegsbildern nicht an Firmen fremder Nationalität zu vergeben.3

[...]

Restriktionen für Fotografen

In den Kriegsgebieten durften die Pressefotografen vorerst nicht fotografieren. Diesen Umstand kritisierte die Redaktion der Berliner Illustrirten Zeitung im Namen des „Vereins von Verlegern Deutscher Illustrierter Zeitschriften“ in einem Schreiben vom 16. September 1914 an das Reichsamt des Innern: Wenn man die Fotografen rechtzeitig zugelassen hätte, wäre die deutsche illustrierte Presse nicht auf ausländisches Bildmaterial angewiesen gewesen. Statt dessen hätten diese sich die Fotos von den ersten Kriegszerstörungen in Belgien über die Zeitschrift Het Leven und die Vereenigde Photo-Bureaux in Amsterdam besorgen müssen.5

Erst am 6. Oktober 1914 erging eine amtliche Bekanntgabe des Generalstabs (Nr. 569 Pr.), die ausführte, daß das Fotografieren auf dem Kriegsschauplatz und in den von deutschen Truppen besetzten Gebieten nur mit Genehmigung des Chefs des Feldheeres und der von ihm erlassenen Bestimmungen gestattet sei. Fotografische Aufnahmen dürften danach nur vervielfältigt, verbreitet oder veröffentlicht werden, wenn sie der militärischen Zensur zur Prüfung vorgelegen hatten und von ihr freigegeben waren. Die Tätigkeit von Fotografen ohne Ausweis war verboten.6

Die Zulassung als Kriegsfotograf mußte beim Generalstab möglichst mit Referenzen einer Zeitschriftenredaktion schriftlich beantragt werden. Die Gesuche wurden ebenfalls von der Abt. III B geprüft, „ob sie dem Willen entsprangen, der Sache zu dienen“.7 Binnen kurzer Zeit gingen so viele Gesuche ein, daß keine weiteren mehr berücksichtigt werden konnten.8 1914 wurden insgesamt 39 Fotografen zu den Kriegsschauplätzen zugelassen, zehn im Westen und 29 im Osten. [...]

Die zugelassenen Fotografen erhielten eine Legitimationskarte und eine weiße Armbinde mit dem Aufdruck „Presse-Photograph“ und hatten sich nach dem am 8. Oktober 1914 herausgegebenen „Anweisungen für Kriegs-Photographen und Kinematographen“11 zu richten. Diese hatte der in der „Film- und Photostelle“ tätige Filmpionier Oskar Messter ausgearbeitet12, der dort in den ersten Monaten auch die Fotos zensierte.13


1 Abgedruckt in: Koszyk, Kurt: Deutsche Pressepolitik im Ersten Weltkrieg. Düsseldorf 1968, S. 22f.

2 Vgl. Der Photograph 68 (1914), S. 272.

3 Vgl. Photographische Chronik 1 (1915), S. 3.

[...]

5 Vgl. Reichsamt des Innern/Presse- und Nachrichtenwesen. In: Bundesarchiv Potsdam, Akte 12292, Bl. 37-40.

6 Vgl. Deutsche Photographen Zeitung 42 (1914), S. 450 und Photographische Chronik 75 (1914), S. 513.

7 Nicolai, W.: Nachrichtendienst, Presse und Volksstimmung im Weltkrieg, Berlin 1920, S. 61.

8 Vgl. Deutsche Photographen Zeitung 41 (1914), S. 444.

9 Vgl.Auswärtiges Amt/Zentralstelle für Auslandsdienst. In: Bundesarchiv Potsdam, Akte 1706, unnumeriert [Bl. 44f.].

10 Vgl. Deutsche Photographen Zeitung 3 (1915), S. 18.

11 Vgl. Stellvertretender Generalstab Abt. III B, Presse Nr. 1205. In: Bundesarchiv Koblenz, Nachlaß Oskar Messter, NL 275, Akte 446.

12 Vgl. Koerber, Martin: „Oskar Messter - Stationen einer Karriere“, in: Oskar Messter, Filmpionier der Kaiserzeit. Kintop-Schriften 2. Kessler, Lenk, Loiperdinger (Hg.). Basel, Frankfurt/M. 1994, S. 66 f.

13 Vgl. Mühl-Benninghaus, Wolfgang: „Oskar Messters Beitrag zum Ersten Weltkrieg“. In: Kintop-Jahrbuch 3. Basel, Frankfurt/M. 1994, S. 103ff.

Anmerkungen

Art und Umfang der Übernahme, die bis in die Quellennachweise reicht, bleiben ungekennzeichnet.

Sichter
(Graf Isolan) Schumann



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