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Film und Propaganda im Ersten Weltkrieg. Propaganda als Medienrealität im Aktualitäten- und Dokumentarfilm

von Ulrike Oppelt

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[1.] Uo/Fragment 120 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-09-19 20:45:37 Graf Isolan
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Mühl-Benninghaus 1998, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Uo

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 120, Zeilen: 1-8, 101-102
Quelle: Mühl-Benninghaus 1998
Seite(n): 285, Zeilen: 15-27
[Erhielten die Operateure die Erlaubnis, im Schützengraben zu drehen, blieb es dem Zufall überlassen, ob sie] eine militärische Aktion filmen konnten oder nicht. Die wenigen Gefechtsaufnahmen fielen dann größtenteils der Zensur zum Opfer.127 Der Tod durfte nur in Verbindung mit Abbildungen von Kriegsgräbern erwähnt werden. Verwundete waren nur mit Verbänden und auf dem Wege der Genesung zu sehen. Es war verboten, moderne Waffen, wie bestimmte Schiffstypen, größere Kanonen, Flugzeuge, Vermessungsgeräte und dergleichen aufzunehmen.128 Diese Einschränkungen verhinderten das Drehen und Zeigen echter Kampfszenen oder anderer Kriegsaufnahmen, die das Publikum in der Heimat interessiert hätten.

127 Kriegsabenteuer eines Kino-Operateurs, in: Der Kinematograph, 9. Jg. (1915), Nr. 437, 12.5.1915.

128 Vgl. Mühl-Benninghaus: Exemplifikationen des Militärischen, in: Modellierung des Kinofilms, hrsg. von C. Müller, H. Segeberg, 1998, S. 285.

Da die Operateure „selbstverständlich nichts von einem geplanten Angriff" erfuhren, blieb es, selbst wenn sie die Erlaubnis erhielten, im Schützengraben zu drehen, dem Zufall überlassen, ob sie eine militärische Aktion filmen konnten oder nicht. Die wenigen Gefechtsaufnahmen fielen dann „zum größten Teil" der Zensur zum Opfer.61 Der Tod durfte nur in Form von Kriegsgräbern abgebildet werden, Verwundete sollten nur mit Verbänden und auf dem Wege der Genesung zu sehen sein. Des weiteren war es verboten, moderne Waffen, wie bestimmte Schiffstypen, größere Kanonen, Flugzeuge, Vermessungsgeräte und dergleichen mehr aufzunehmen.62 Die Gesamtheit dieser Einschränkungen verhinderte das Drehen und Zeigen echter Kampfszenen oder anderer das Publikum in der Heimat interessierender Kriegsaufnahmen.

61 Kriegsabenteuer eines Kino-Operateurs. In: Der Kinematograph, Nr. 437, 12. 5. 1915.

62 BA MA RM 5, Nr. 3798, Bl. 50 ff.

Anmerkungen

Art und Umfang der Übernahme bleiben ungekennzeichnet.

Sichter
(Graf Isolan) Schumann



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Graf Isolan, Zeitstempel: 20130919204614