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Film und Propaganda im Ersten Weltkrieg. Propaganda als Medienrealität im Aktualitäten- und Dokumentarfilm

von Ulrike Oppelt

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Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende

[1.] Uo/Fragment 270 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-09-19 20:58:02 Graf Isolan
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ulrich 1993, Uo

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 270, Zeilen: 1-9, 11-13, 27-32, 102-104
Quelle: Ulrich 1993
Seite(n): 121, 123, Zeilen: 121:25-29.31-37; 123:(27-29).29-31.(31-34).34-40.(41-44)
[Es war „in jedem Berufe ein arger Hemmschuh ...“, besonders „Schauspieler, Lehrer, Kellner u.a.“ mussten sich „deshalb für neue -] leider herabgeminderte Lebensansprüche - einrichten“.60 Damit war in der Diktion der schon in Friedenszeiten sozialdarwinistisch geprägten ärztlichen Ethik alles gesagt.61 Der technisch-medizinische Fortschritt, mit dem der Krieg und seine physischen Folgen für die Menschen vermeintlich bewältigt werden konnte, sollte an einen „psychischen Fortschritt“ gekoppelt sein, in dessen Welt der eiserne Wille der Opfer und die besseren Nerven der Deutschen entscheidend waren.62 Die groß angelegten Versuche einer beruflichen Reintegration der Opfer erwiesen sich jedoch verhältnismäßig rasch als Fehlschlag, da die Widerstände seitens der Industrie und kleinerer Handwerksbetriebe zu groß waren.

Bei der Behandlung von Kriegsopfern wurde ein technokratisches Denken immer augenfälliger. Liest man die unablässig publizierten Listen über „Verwendungsmöglichkeiten für Invalide“, so fühlt man sich an die Angebotspalette einer menschlichen Roboterfabrik erinnert. Auszug aus einer Liste für „Verwendungsmöglichkeiten für Invalide“ (1915):

„[...] Chemische Industrie: Leute ohne Arm oder Fuß können Kanzleidiener. Torwächter oder Wagemeister sein. Beim Fehlen bestimmter Finger einer Hand sind sie verwendbar bei der Erzeugung von Soda, Chlorbarium, chlorsaurem Natron usf. sowie im Magazin, beim Transport, in Kammern und bei Hofarbeiten. [...] Dachdecker: [...] Beindefekte oder Deformitäten disqualifizieren. [...] Färber: Fehlen eines Armes oder Unterarmes macht unverwendbar. (Kunstfuß mit Stelze nicht verwendbar.) [...] Hilfsarbeiter: Verwendung möglich beim Fehlen eines Fußes, eines Auges, des Kieferapparates. [...] Kartonagezuschneider: [...] Ein Auge genügt. Fehlender linker Fuß müßte durch künstliches Bein ersetzt werden. [...] Mechaniker: Beide Arme notwendig. Feinmechaniker können einarmig sein. [...] Photographen: Retoucheure oder Kopisten können den linken Arm oder einzelne Finger sowie ein Auge entbehren. [...] Zahntechniker: Muß beide Hände haben, kann aber künstliche Beine besitzen.“63

Es war kein Zufall, dass in diesem Kontext auch die bereits vor dem Krieg zaghaft geführte Kontroverse über das die moderne Fließbandproduktion einleitende Taylor System [sic] wieder aufflackerte. Die zerstörten Körper der Kriegsopfer boten nun das, was einem gesunden Arbeiter nicht zugemutet werden konnte: den Ersatz menschlicher Glieder durch Mechanik im Dienste höchstmöglicher Ausnutzung der Arbeitskraft.

„Die Herstellung der Prothesen und ihrer verschiedenen Formen und Teile, insbesondere der Arbeitsklauen, ist nun in dieser Hinsicht nichts anderes als die Verwirklichung der Taylorschen Forderung: Anpassung des Werkzeugs an die besondere Veranlagung des Arbeiters.“64


60 Ebd.

61 Vgl. Esther Fischer-Hornberger: Der Erste Weltkrieg und die Krise der ärztlichen Ethik, in: Medizin und Krieg. Vom Dilemma der Heilberufe 1865 bis 1985, hrsg. von J. Bleker, Frankfurt/M. 1987, S. 122-132.

62 Vgl. Bernd Ulrich: Nerven und Krieg. Skizzierung einer Beziehung, in: Annäherungsversuche. Geschichte und Psychologie, hrsg. von B. Loewenstein, Pfaffenweiler 1992, S. 163-192.

63 Der Arbeitsnachweis. Zeitschrift für Arbeitslosigkeit, Arbeitsvermittlung, Auswanderung und innere Kolonisarion [sic], hrsg. von E. Schwiedland, R. v. Fürer, Wien 1915, S. 272-279.

64 Zit. n. Ulrich: Behandlung der Kriegsopfer, in: Keiner fühlt sich, hrsg. von G. Hirschfeld, G. Krumeich, I. Renz, 1993, S. 123; Vgl. E. Meyer: Kriegsbeschädigtenfürsorge und Taylorsystem, in: ZfK, 10. Jg. (1917/18), S. 145-150, hier S. 147; vgl. zur Vorkriegsdiskussion in Deutschland: Das Taylorsystem, in: Ärztliche Sachverständigen-Zeitung, 20. Jg. (1914), S. 386-388.

[Seite 121]

Das endlich sei „in jedem Berufe ein arger Hemmschuh ...“ und namentlich „Schauspieler, Lehrer, Kellner u.a." müßten sich „deshalb für neue — leider herabgeminderte Lebensansprüche — einrichten“.19 Damit war in der Diktion der schon in Friedenszeiten sozialdarwinistisch geprägten ärztlichen Ethik alles gesagt.20 [...] Der technisch-medizinische Fortschritt, mit dem der Krieg und seine physischen Folgen für die Menschen vermeintlich bewältigt werden konnte, sollte an einen „psychischen Fortschritt“ gekoppelt sein, in dessen Welt der „eiserne Wille“ der Opfer und die „besseren Nerven“ 'der' Deutschen alles war.21

Die groß angelegten Versuche der beruflichen Reintegration der Opfer erwiesen sich jedoch verhältnismäßig rasch als Fehlschlag. Zu groß waren die Widerstände seitens der Industrie und kleinerer Handwerksbetriebe, [...]

[Seite 123]

Dabei zeigte sich, daß der Maschinenkrieg an allen Fronten, seinem von industriellen Ressourcen und Techniken abhängigen Charakter nach, auch bei der Behandlung der Opfer wirksam wurde. Wer die immer wieder publizierten Listen der „Verwendungsmöglichkeiten für Invalide“ liest, fühlt sich an die Angebotspalette einer menschlichen Roboterfabrik erinnert: „Zahntechniker muß beide Hände haben, kann aber künstliche Beine besitzen. Mechaniker: Beide Arme notwendig. Feinmechaniker können einarmig sein. Retoucheure oder Kopisten können den linken Arm oder einzelne Finger sowie ein Auge entbehren.“ etc.26 Es war kein Zufall, daß in diesem Kontext auch die bereits vor dem Krieg zaghaft geführte Kontroverse über das die moderne Fließbandproduktion einleitende Taylorsystem wieder aufflackerte. Denn nun boten die zerstörten Körper der Kriegsopfer, was dem gesunden Arbeiter nicht zugemutet werden konnte: die Ersetzung menschlicher Glieder durch mechanische im Dienste höchstmöglicher Ausnutzung der Arbeitskraft:

„Die Herstellung der Prothesen und ihrer verschiedenen Formen und Teile, insbesondere der Arbeitsklauen, ist nun in dieser Hinsicht nichts anderes als die Verwirklichung der Tayiorschen Forderung: Anpassung des Werkzeugs an die besondere Veranlagung des Arbeiters.“27


19 H. Salamon, Kriegsinvalidität nach Kieferverletzungen, in: Die Umschau, 20 (1916), Bd.l, S. 148-150 (mit 8 Abbildungen).

20 Vgl.: E. Fischer-Hornberger, Der Erste Weltkrieg und die Krise der ärztlichen Ethik, in: Medizin und Krieg. Vom Dilemma der Heilberufe 1865 bis 1985, hrsg. Von J. Bleker/H.P. Schmiedebach, Frankfurt a. M. 1987, S. 122-132.

26 Verwendungsmöglichkeiten für Invalide, in: Der Arbeitsnachweis, 1915, S. 272-283.

27 Vgl.: E. Meyer, Kriegsbeschädigtenfürsorge und Taylorsystem, in: ZfK, 10 (1917/18), S. 145-150, hier S. 147; vgl. zur Vorkriegsdiskussion in Deutschland: Das Taylorsystem, in: Die Umschau, 18 (1914), Bd. 2, S. 581-585; Das Taylorsystem, in: Ärztliche Sachverständigen-Zeitung, 20 (1914), S. 386-388 sowie die Schriften von Hugo Münsterberg.

Anmerkungen

Art und Umfang der Übernahmen sind nicht gekennzeichnet. Die Zitate wurden nicht in die Zeilenzählung aufgenommen.

Sichter
(Graf Isolan) Schumann


[2.] Uo/Fragment 270 13 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2014-09-24 19:06:29 Schumann
Fragment, Gesichtet, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Ulrich und Ziemann 1994, Uo

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 270, Zeilen: 13-26
Quelle: Ulrich und Ziemann 1994
Seite(n): 81, Zeilen: 10ff
Auszug aus einer Liste für „Verwendungsmöglichkeiten für Invalide“ (1915):

„[...] Chemische Industrie: Leute ohne Arm oder Fuß können Kanzleidiener. Torwächter oder Wagemeister sein. Beim Fehlen bestimmter Finger einer Hand sind sie verwendbar bei der Erzeugung von Soda, Chlorbarium, chlorsaurem Natron usf. sowie im Magazin, beim Transport, in Kammern und bei Hofarbeiten. [...] Dachdecker: [...] Beindefekte oder Deformitäten disqualifizieren. [...] Färber: Fehlen eines Armes oder Unterarmes macht unverwendbar. (Kunstfuß mit Stelze nicht verwendbar.) [...] Hilfsarbeiter: Verwendung möglich beim Fehlen eines Fußes, eines Auges, des Kieferapparates. [...] Kartonagezuschneider: [...] Ein Auge genügt. Fehlender linker Fuß müßte durch künstliches Bein ersetzt werden. [...] Mechaniker: Beide Arme notwendig. Feinmechaniker können einarmig sein. [...] Photographen: Retoucheure oder Kopisten können den linken Arm oder einzelne Finger sowie ein Auge entbehren. [...] Zahntechniker: Muß beide Hände haben, kann aber künstliche Beine besitzen.“63


63 Der Arbeitsnachweis. Zeitschrift für Arbeitslosigkeit, Arbeitsvermittlung, Auswanderung und innere Kolonisation, hrsg. von E. Schwiedland, R. v. Fürer, Wien 1915, S. 272-279.

19 f.

Den Schwerverwundeten, Arm- und Beinamputierten, halb- oder völlig erblindeten Soldaten wurden in der Regel nur kärg­lich bemessene Renten zugestanden, in ihren alten Beruf konnten sie nur selten zurückkehren. In Deutschland und Österreich-Ungarn war man bemüht, sie umzuschulen und in anderen Berufen unterzubringen. Auszug aus einer Liste für »Verwendungsmöglichkeiten für Invalide« (1915):

»[...] Chemische Industrie: Leute ohne Arm oder Fuß können Kanzleidiener, Torwächter oder Wagemeister sein. Beim Feh­len bestimmter Finger einer Hand sind sie verwendbar bei der Erzeugung von Soda, Chlorbarium, chlorsaurem Natron usf. sowie im Magazin, beim Transport, in Kammern und bei Hofarbeiten. [...]

Dachdecker: [...] Beindefekte oder- Deformitäten dis­qualifizieren. [...]

Färber: Fehlen eines Armes oder Unterarmes macht un­verwendbar. (Kunstfuß mit Stelze nicht verwendbar.) [...]

Hilfsarbeiter: Verwendung möglich beim Fehlen eines Fußes, eines Auges, des Kieferapparates. [...]

Kartonagezuschneider: [...] Ein Auge genügt. Fehlender lin­ker Fuß müßte durch künstliches Bein ersetzt werden. [...]

Mechaniker: Beide Arme notwendig. Feinmechaniker können einarmig sein. [...]

Photographen: Retoucheure oder Kopisten können den linken Arm oder einzelne Finger sowie ein Auge entbehren. [...]

Zahntechniker: Muß beide Hände haben, kann aber künstliche Beine besitzen.«


19f. Der Arbeitsnachweis. Zeitschrift für Arbeitslosigkeit, Arbeitsvermittlung, Auswanderung und innere Kolonisation, hg. v. E. Schwiedland, R. v. Fürer, Wien 1915, S. 272-279.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quellensammlung von Ulrich und Ziemann (1994), der dieses Zitat exakt in derselben Auswahl (mit denselben Auslassungen) und mit identischer Überschrift offensichtlich entnommen wurde.

Überschneidet sich mit Uo/Fragment_270_01, was sich dadurch erklärt, dass Ulrich auch der Autor der Quelle jenes Fragments ist.

Sichter
(Graf Isolan) Schumann



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Schumann, Zeitstempel: 20140924190825