VroniPlag Wiki

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Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 270, Zeilen: 13-26
Quelle: Ulrich und Ziemann 1994
Seite(n): 81, Zeilen: 10ff
Auszug aus einer Liste für „Verwendungsmöglichkeiten für Invalide“ (1915):

„[...] Chemische Industrie: Leute ohne Arm oder Fuß können Kanzleidiener. Torwächter oder Wagemeister sein. Beim Fehlen bestimmter Finger einer Hand sind sie verwendbar bei der Erzeugung von Soda, Chlorbarium, chlorsaurem Natron usf. sowie im Magazin, beim Transport, in Kammern und bei Hofarbeiten. [...] Dachdecker: [...] Beindefekte oder Deformitäten disqualifizieren. [...] Färber: Fehlen eines Armes oder Unterarmes macht unverwendbar. (Kunstfuß mit Stelze nicht verwendbar.) [...] Hilfsarbeiter: Verwendung möglich beim Fehlen eines Fußes, eines Auges, des Kieferapparates. [...] Kartonagezuschneider: [...] Ein Auge genügt. Fehlender linker Fuß müßte durch künstliches Bein ersetzt werden. [...] Mechaniker: Beide Arme notwendig. Feinmechaniker können einarmig sein. [...] Photographen: Retoucheure oder Kopisten können den linken Arm oder einzelne Finger sowie ein Auge entbehren. [...] Zahntechniker: Muß beide Hände haben, kann aber künstliche Beine besitzen.“63


63 Der Arbeitsnachweis. Zeitschrift für Arbeitslosigkeit, Arbeitsvermittlung, Auswanderung und innere Kolonisation, hrsg. von E. Schwiedland, R. v. Fürer, Wien 1915, S. 272-279.

19 f.

Den Schwerverwundeten, Arm- und Beinamputierten, halb- oder völlig erblindeten Soldaten wurden in der Regel nur kärg­lich bemessene Renten zugestanden, in ihren alten Beruf konnten sie nur selten zurückkehren. In Deutschland und Österreich-Ungarn war man bemüht, sie umzuschulen und in anderen Berufen unterzubringen. Auszug aus einer Liste für »Verwendungsmöglichkeiten für Invalide« (1915):

»[...] Chemische Industrie: Leute ohne Arm oder Fuß können Kanzleidiener, Torwächter oder Wagemeister sein. Beim Feh­len bestimmter Finger einer Hand sind sie verwendbar bei der Erzeugung von Soda, Chlorbarium, chlorsaurem Natron usf. sowie im Magazin, beim Transport, in Kammern und bei Hofarbeiten. [...]

Dachdecker: [...] Beindefekte oder- Deformitäten dis­qualifizieren. [...]

Färber: Fehlen eines Armes oder Unterarmes macht un­verwendbar. (Kunstfuß mit Stelze nicht verwendbar.) [...]

Hilfsarbeiter: Verwendung möglich beim Fehlen eines Fußes, eines Auges, des Kieferapparates. [...]

Kartonagezuschneider: [...] Ein Auge genügt. Fehlender lin­ker Fuß müßte durch künstliches Bein ersetzt werden. [...]

Mechaniker: Beide Arme notwendig. Feinmechaniker können einarmig sein. [...]

Photographen: Retoucheure oder Kopisten können den linken Arm oder einzelne Finger sowie ein Auge entbehren. [...]

Zahntechniker: Muß beide Hände haben, kann aber künstliche Beine besitzen.«


19f. Der Arbeitsnachweis. Zeitschrift für Arbeitslosigkeit, Arbeitsvermittlung, Auswanderung und innere Kolonisation, hg. v. E. Schwiedland, R. v. Fürer, Wien 1915, S. 272-279.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quellensammlung von Ulrich und Ziemann (1994), der dieses Zitat exakt in derselben Auswahl (mit denselben Auslassungen) und mit identischer Überschrift offensichtlich entnommen wurde.

Überschneidet sich mit Uo/Fragment_270_01, was sich dadurch erklärt, dass Ulrich auch der Autor der Quelle jenes Fragments ist.

Sichter
(Graf Isolan) Schumann