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Keine Definition für Text[]

Wenn es keine einheitliche wissenschaftliche Definition für Text gibt, dann gibt es auch keine einheitliche juristische Definition für Textstelle und dann sind auch alle Erklärungen, die das Wort "übernommene Textstellen" (siehe Universität Heidelberg) enthalten, juristisch hinfällig. Insofern hätte Frau Koch-Mehrin gute Chancen, gegen die Bewertung einzelner Sätze als Plagiate zu klagen, weil der Begriff Textstellen eben nicht eindeutig definiert ist.

Im Verkehrsstrafrecht gibt es strenge Grenzwerte (0,5 Promille bzw. 20 km/h zu schnell), die dazu führen, dass jemand, der mit 58 km/h (inkl. Messtoleranz) durch eine geschlossene Ortschaft fährt, kein Bußgeld zahlen muss, und das Punktekonto erst ab 78 km/h (geschlossene Ortschaft) bzw. 57 km/h (Tempo-30-Zone) gefüllt wird.

Im Prüfungsrecht sollte es ähnliche Grenzwerte für Textübernahmen geben, z.B. eine Drei-Satz-Toleranzregel, um diese leidigen Diskussionen ein für alle Mal zu beenden. Schließlich leben wir in einem Rechtsstaat und wenn es dort für Alkoholtrinker und Raser einen Grenzwert gibt, dann sollte es den in der Wissenschaft auch geben!

--87.144.17.181 13:43, 28. Jun. 2011 (UTC)


Das sehe ich alles komplett anders. Als guter Wissenschaftler bin ich eher ein Kreativer als ein Korinthenkacker. Soll heißen: Obwohl ich in Deutschland lebe, und das nicht erst seit gestern, versuche ich doch, den gesunden Menschenverstand nicht abzuschalten. Wissenschaft, das sind für mich vor allem qualitative Werte: Ehrlichkeit, Reliabilität, Validität, Angreifbarkeit, Nachprüfbarkeit ... Viele davon sind schwer quantifizierbar, manche gar nicht - behaupte ich. Ja, ich behaupte sogar noch mehr: Und das ist gut so!! (frei nach Hr. Wowereit :) Ich will keine Vorschrift ("Par. 56 Abs. 1 WissenschaftsantiplagiatsG: Zwanzig abgeschriebene Wörter, an Freitagen auch 23, sowie im Falle einer Schwerbehinderung des Autors weitere 5, gelten als zulässig.") ... nein! HgR 20:03, 29. Jul. 2011 (UTC)

Zum Umgang mit der Übernahme von Grafiken und Tabellen[]

Arbeitsthese:

  1. Grafiken haben, ähnlich wie Gemälde, eine gewisse Schöpfungshöhe. Sie einfach ungefragt und ohne Kennzeichnung des Ursprungs zu übernehmen, ist unzulässig und ein Fall von Plagiarismus.
  2. Tabellen sind differenzierter zu betrachten. Die Daten als solche können Allgemeingut sein, z.B. vom Statistischen Bundesamt, und ihre Darstellung in Zeilen und Spalten, egal ob mit Linien oder ohne, erreicht in aller Regel die 'gewisse Schöpfungshöhe' nicht. Ihre Übernahme, selbst ungefragt, ist nicht notwendigerweise unzulässig. Gleichwohl sollte es selbstverständlich sein, den Urheber der Daten zu nennen - freilich auch dann, wenn man es selbst ist.

Hier besteht Diskussionsbedarf. Ich habe mal den Maßstab hingeschrieben, den ich an meine eigenen Arbeiten angelegt habe, und den ich an den mir zur Begutachtung überlassenen Arbeiten täglich anlege.

Ich bitte um Kommentare. :) HgR 20:21, 29. Jul. 2011 (UTC)

Stand per 2011-08-08: Keine Einwände gegen meine Vorschläge vorgefunden. Ich darf also -zumindest vorläufig- von Konsens ausgehen und werde fürderhin entsprechend erstellen bzw. sichten. HgR 09:59, 8. Aug. 2011 (UTC)

Definition der Kategorie Bauernopfer[]

Die Formulierung scheint mir verbesserungsfähig wg. folgender Stellen:

  • "unbedeutender Teil eines Originaltextes" – Wieso unbedeutend?
  • "per Fußnote" – unnötig einschränkend auf eine bestimmte Art der Kennzeichnung

Als Adhoc-Formulierungsvorschlag: „Nur ein Teil des Fragments ist korrekt als Übernahme ausgewiesen. Tatsächlich wird aus der Quelle substanziell mehr übernommen als durch die Kennzeichnung ersichtlich ist.“ -- erbSenzahl 11:04, 13. Aug. 2012 (UTC) PS: Vorschlag leicht umformuliert. Zur Motivation von "substanziell": Damit soll die Kategorisierung von Bagatellen verhindert werden. Gemeint ist, dass die nicht gekennzeichnete Übernahme ein gewisses "Mindestgewicht" – auch in Relation zum korrekt gekennzeichneten Anteil – haben muss. Also zB. nicht-triviale wörtliche Übernahmen oder einen weiteren Gedanken. -- erbSenzahl 12:13, 13. Aug. 2012 (UTC)

erläuterungen der Kategorien[]

Ich habe die Erläuterungen der Plagiatskategorien mal überarbeitet, in der Hoffnung, dass sie dadurch verständlicher und präziser sind und zugleich alle möglichen Fälle abdecken, die zu entsprechenden Einordnungen führen können.-Hood (Diskussion) 14:43, 23. Mär. 2015 (UTC)

Praktische Beispiele?[]

Spräche etwas dagegen, die Kategorien jeweils durch einige praktische Beispiele zu verdeutlichen - und diese Seite auch noch auf der Hauptseite zu verlinken? Gerade zur BO-Referenz und ihren Erscheinungsformen könnten anschauliche und evtl. auch noch zusätzlich erläuterte Beispiele aus der VP-Praxis für noch mehr Klarheit sorgen. -- Schumann (Diskussion) 16:48, 12. Mär. 2017 (UTC)