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Kommunalpolitik in einer Gemeinde: Eine Untersuchung am Beispiel von Breuna

von Wolfgang Dippel

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Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende

[1.] Wd/Fragment 009 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2015-02-19 14:17:36 WiseWoman
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schirra 1989, Schutzlevel sysop, Wd

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 9, Zeilen: 1-35
Quelle: Schirra 1989
Seite(n): 15, 16, Zeilen: 15:24-33; 16:1-26,29-31
[Die Entscheidung für eine der] Alternativen wird anschließend erläutert und begründet. Nach Domes kann diese dritte Phase als Organberatungsphase bezeichnet werden (vgl. Domes 1980, S. 188 f.). Die zweite und dritte Phase können paralell [sic] zueinander laufen bzw. sich überschneiden oder zu einer Phase, zur Beratungsphase (Schirra 1989, S. 15), zusammengefaßt werden. In der Regel wird in der vierten Phase eine bereits zuvor getroffene Entscheidung durch formellen Beschluß oder durch offizielle Abstimmung nachvollzogen und öffentlich bekanntgegeben. Die vierte Phase, in ihr wird eine Entscheidung autorisiert, kann als Entscheidungs- oder Beschlußphase bezeichnet werden (vgl. Schirra 1989, S. 16).

Entscheidungsvorgänge können in drei Arten unterschieden werden: zum einen von reinen Problemlösungsvorgängen, bei denen ein Kompromiß gefunden werden muß, in dem jeder ein Stück von seiner Position abrückt. Ein Entscheidungsvorgang kann aber auch ein Überzeugungsvorgang sein. Bei diesem versuchen die Beteiligten sich gegenseitig von ihrer Position zu überzeugen, so daß eine Alternative letztlich von allen akzeptiert wird. Weiterhin gibt es den Vorgang des Aushandelns. Dabei ersuchen die Beteiligten sich wechselseitig durch Drohungen oder Versprechungen zur Annahme einer Alternative zu bewegen. Durch "Ausgleichszahlungen" werden Zustimmungen erkauft (vgl. Kirsch 1971, S. 59-60).

Wie jedes andere politische Entscheidungssystem wird ein kommunales Entscheidungssystem in personal- und sachpolitische Entscheidungen untergliedert. Personalpolitische Entscheidungen unterteilen sich in Nomierungs- [sic], Ernennungs- und Wahlentscheidungen (vgl. Schirra 1989, S. 16).

In der Studie werden folgende personalpolitische Entscheidungen in der Gemeinde Breuna dargestellt, analysiert und bewertet:

- Die Auswahl der Kandidaten für die Wahlen zur Gemeindevertretung im Untersuchungszeitraum.

Bei allen Vorgängen handelte es sich um Nominierungs- und Wahlentscheidungen der politischen Parteien. Die "Hauptakteure" bei den personalpolitischen Entscheidungen waren die Vertreter der politischen Parteien (SPD und CDU).


Domes, J.
Politische Soziologie der Volksrepublik China.
Wiesbaden 1980

Kirsch, W.
Entscheidungsprozesse. Entscheidungen in Organisationen.
Wiesbaden 1971

Schirra, C.
Politik in einer Gemeinde.
Frankfurt / Main u.a. 1989

[Seite 15]

Schließlich wird die Entscheidung für eine der Alternativen erläutert und begründet. Die dritte Phase kann als Beratungsphase oder nach Domes als Organberatungsphase bezeichnet werden.

Zweite und dritte Phase können sich überschneiden und auch parallel laufen. Sie können zu einer Phase, zur Beratungsphase, zusammengefaßt werden.

In der vierten Phase wird eine in der Regel bereits zuvor getroffene Entscheidung durch formellen Beschluß oder durch offizielle Abstimmung nachvollzogen und öffentlich bekanntge-

[Seite 16]

geben. Die vierte Phase ist die Entscheidungs- oder Beschlußphase. In ihr wird eine Entscheidung autorisiert.

Werner Kirsch unterscheidet drei Arten von Entscheidungsvorgängen.41 Er spricht einmal von reinen Problemlösungsvorgängen, bei denen ein Kompromiß gefunden werden muß, indem jeder ein Stück von seiner Position abrückt. Zum zweiten kann ein Entscheidungsvorgang ein Überzeugungsvorgang sein, bei dem die Beteiligten versuchen, sich gegenseitig von ihrer Position zu überzeugen, so daß eine Alternative letztlich von allen akzeptiert wird.42 Zum dritten gibt es nach Kirsch Vorgänge des Aushandelns. Die Beteiligten versuchen, sich wechselseitig durch Drohungen oder Versprechungen zur Annahme einer Alternative zu bewegen. Zustimmungen werden sozusagen durch "Ausgleichszahlungen erkauft".

Ein kommunales Entscheidungssystem wird wie jedes andere politische Entscheidungssystem in personal- und sachpolitische Entscheidungen untergliedert. Personalpolitische Entscheidungen werden wiederum unterteilt in Nominierungs-, Ernennungs- und Wahlentscheidungen.

Personalpolitische Entscheidungen in der Gemeinde Marpingen, die in der Untersuchung dargestellt, analysiert und bewertet werden, waren zum einen die Auswahl der Kandidaten für die Gemeinderatswahlen 1974, 1979 und 1984, zum andern die Bürgermeisterwahlen 1974 und 1982 sowie die Beigeordnetenwahlen 1974, 1979 und 1984. Es handelte sich um Nominierungs- und Wahlentscheidungen der politischen Parteien. [...] Akteure bei den personalpolitischen Entscheidungen waren Vertreter der politischen Parteien und der Freien Wählergemeinschaft.


41 Kirsch 1971, 59
42 ibid., 60


DOMES, Jürgen: Politische Soziologie der Volksrepublik China, Wiesbaden 1980 (Domes 1980)

KIRSCH, Werner: Entscheidungsprozesse. Entscheidungen in Organisationen, Band III, Wiesbaden 1971 (Kirsch 1971)

Anmerkungen

Die Quelle wird zwar genannt, Art und Umfang der Übernahme bleiben jedoch ungekennzeichnet. Bis auf Umstellungen von Satzteilen handelt es sich auf dieser Seite im wesentlichen um denselben Text wie in der Vorlage mit identischen Literaturverweisen.

Sogar wenn Wd sich auf die eigenen Untersuchungen bezieht, benutzt er weitgehend - jetzt ohne jeden Hinweis - die Formulierungen der Vorlage.

Sichter
(Graf Isolan), WiseWoman



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