Befunde[]
- Die Dissertation enthält zahlreiche wörtliche und sinngemäße Textübernahmen, die nicht als solche kenntlich gemacht sind. Als betroffen festgestellt wurden bisher (Stand: 17. Februar 2016) folgende Kapitel, die sich teilweise als vollständig übernommen erwiesen haben – siehe Klammervermerke:
- 1. Introduction
- 1.2 RNA interference [Anf.] (S. 7-8): Seiten 7 – [vollständig]
- 2. Materials
- 2.1 shRNA bacterial glycerol stocks (S. 29-30): Seite 29
- 3. Methods
- 3.2 Purification and sequencing of plasmid DNA
- 3.2.7 Midi-purification of plasmid DNA (S. 41): Seite 41
- 5. Discussion
Herausragende Quellen[]
- Es gibt weitläufige Übernahmen aus verschiedenen Wikipedia-Artikeln, die allesamt ungenannt bleiben:
- Stevenson (2004): Die Publikation wird nirgends genannt, ist aber Quelle weitläufiger, z.T. wörtlicher Übernahmen.
Herausragende Fundstellen[]
- Fragment 014 01: Ein wörtlich übernommener Abschnitt, bei dem die Quelle ungenannt bleibt. Auch zahlreiche Literaturverweise sind übernommen.
- Fragment 026 01: Eine ganzseitige Übernahme aus der Wikipedia, die ungenannt bleibt.
Andere Beobachtungen[]
- Die Seitenangaben im Inhaltsverzeichnis stimmen zum Teil nicht.
- Die zum Zeitpunkt der Abgabe der Dissertation gültige Promotionsordnung für die Medizinische Fakultät der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 29. März 1983 (→ PDF der geänderten Fassung vom 1.10.2001) enthält u.a. folgende Aussagen und Bestimmungen:
- § 4 Zulassung
"(3) Der Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren ist unter Angabe des angestrebten Doktorgrades schriftlich beim Dekanat der Medizinischen Fakultät einzureichen. Ihm sind beizufügen: [...]
3. die ehrenwörtliche Erklärung, dass der Bewerber die Dissertation selbständig angefertigt hat und keine anderen als die von ihm angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat [...]."
- § 4 Zulassung
- § 6 Dissertation
"(1) Die Dissertation ist eine wissenschaftliche Abhandlung, durch welche der Bewerber seine Fähigkeit nachweist, wissenschaftliche Probleme selbständig und methodisch einwandfrei zu bearbeiten. Sie sollte in der Regel nicht mehr als 40 Seiten umfassen. [...]"
- § 6 Dissertation
- § 11 Ungültigkeit von Promotionsleistungen
"(2) Wird die Täuschung erst nach Aushändigung der Urkunde bekannt, so kann nachträglich die Doktorprüfung für Nichtbestanden erklärt werden. Die Entziehung des Doktorgrades erfolgt nach dem Gesetz über die Führung akademischer Grade vom 7. Juni 1939 (BayBSErgB S.115).
(5) Im Übrigen richtet sich der Entzug des Doktorgrades nach den gesetzlichen Bestimmungen (Art. 48 und 49 BayVwVfG)."
- § 11 Ungültigkeit von Promotionsleistungen
- Auf der Seite iii der Dissertation findet sich eine "Declaration". Dort heißt es u.a.:
"I declare that the submitted dissertation was completed by myself and none other, and I have not used any sources or materials other than those enclosed."
Statistik[]
- Es sind bislang 33 gesichtete Fragmente dokumentiert, die als Plagiat eingestuft wurden. Bei 31 von diesen handelt es sich um Übernahmen ohne Verweis auf die Quelle („Verschleierungen“ oder „Komplettplagiate“). Bei 2 Fragmenten ist die Quelle zwar angegeben, die Übernahme jedoch nicht ausreichend gekennzeichnet („Bauernopfer“).
- Die untersuchte Arbeit hat 70 Seiten im Hauptteil. Auf 24 dieser Seiten wurden bislang Plagiate dokumentiert, was einem Anteil von 34.3 % entspricht.
Die 70 Seiten lassen sich bezüglich des Textanteils, der als Plagiat eingestuft ist, wie folgt einordnen:
- Ausgehend von dieser Aufstellung lässt sich abschätzen, wieviel Text der untersuchten Arbeit gegenwärtig als plagiiert dokumentiert ist: Es sind, konservativ geschätzt, rund 18 % des Textes im Hauptteil der Arbeit.
- Die Dokumentation beinhaltet 16 Quellen.
Illustration[]
Folgende Grafik illustriert das Ausmaß und die Verteilung der dokumentierten Fundstellen. Die Farben bezeichnen den diagnostizierten Plagiatstyp:
(grau=Komplettplagiat, rot=Verschleierung, gelb=Bauernopfer)
Die Nichtlesbarkeit des Textes ist aus urheberrechtlichen Gründen beabsichtigt.
Zum Vergrößern auf die Grafik klicken.
Anmerkung: Die Grafik repräsentiert den Analysestand vom 17. Februar 2016.